Die Destillation von Schnaps

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Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Import von Destille

Ben am 05.11.2003 15:16:51 | Region: Land des Bieres
Guten Tag erst mal,

ich würde gerne wissen ob es erlaubt ist eine Destille (Kesselvolumen 5l) aus einen anderen Land einzuführen. Macht da der Zoll probleme oder muss man das zuerst anmelden? Es ist so, ich möchte gerne Ätherische-öle für unsere Sauna herstellen und würde mir deshalb eine Anlage aus Österreich kaufen.

RE: Import von Destille

Jürgen am 05.11.2003 15:36:27 | Region: Grünau
Ja klar kannst du Anlagen aus anderen Ländern einführen, besonders aus der EU. Wenn du die Anlage für Öle brauchst, dann geht der Import ohne Zoll. Nur bei der offiziellen Alkoholherstellung ist eine Zollmeldung erforderlich.

RE: Import von Destille

ester am 05.11.2003 15:40:28 | Region: D
@ Jürgen

Einen größeren Schmarrn hab ich schon lange nicht mehr gehört - alleine der Besitz einer Destille größer 0,5 l ist in D verboten.

Und wie würdest Du dem Zoll klarmachen dass Du nur (lachhaft!) Ätherische Öle damit herstellst...???

RE: Import von Destille

Brenner am 05.11.2003 19:27:03 | Region: Brennerland
Also verboten ist der Besitz nicht, die Destille muß nur angemeldet werden und die Verhandlungen mit dem Zoll könnten dann tatsächlich ziemlich spaßhaft oder ärgerlich (je nachdem) werden.

Wenn Du eine Destille in Österreich kaufen möchtest, dann bleib bei einer Destille mit 2 Liter Volumen, die muß in Österreich nicht gemeldet werden. Da gibt es doch tatsächlich Destillen, bei denen man nach dem Kauf den Kessel austauschen kann, seltsam, seltsam. Der Verkauf größerer Destillen muß auch in Österreich gemeldet werden. Aber für ätherische Öle braucht man auch wohl kaum eine größere Destille, zumindest wird Dir das keiner abnehmen.

Alternativ bleibt ein Import aus Osteuropa, da bekommt man alles, nur mußt Du sie wohl selbst über die Grenze schaffen, was nicht jedermanns Sache ist.

Und denk dran, wenn Du sie nicht anmeldest und Dich erwischen läßt, steht Dir einiger Ärger ins Haus, völlig egal, was Du mit der Destille anstellst.

RE: Import von Destille

ester am 07.11.2003 08:08:35 | Region: D
Manche kapierens NIE:

Für jedermann erlaubt ist

In Bezug auf Brenngeräte
Der Besitz und die Anwendung für private Zwecke von Brenngeräten bis zu einem Rauminhalt von 0,5 Litern (§226 BO).

d.h. alleine der Besitz einer Destille über 0,5 l ist VERBOTEN!!!!

Hast Du es nun kapiert?

RE: Import von Destille

Brenner am 07.11.2003 09:21:13 | Region: Brennerland
Die Frage ist, wer hier was nicht kapiert !!!!!!

Der Besitz ist N I C H T strafbar. Die Destille muß jedoch angemeldet werden. Der unangemeldete Besitz ist strafbar. Die Nutzung der Destille ohne Brennrecht (jawohl, so was gibt es tatsächlich), zum Herstellen von Schnäpsen oder Geisten ist strafbar (0,5 Liter Grenze, wie beschrieben, beachten). Und hierbei ist das Ausgangsmaterial (Maische, gekaufter Wein oder Bier, gekaufter Schnaps...) egal, da der Alkoholgehalt erhöht wird und wir in Deutschland eine progressive Versteuerung alkoholischer Getränke haben.



@ester
Auch wenn Du Dich ärgerst und glaubst Recht zu haben solltest Du Dich etwas im Ton mäßigen, schließlich wollen wir hier Erfahrungen und Wissen austauschen und uns nicht verbal verprügeln.
Falls Du mir nicht glaubst, wende Dich am besten an den Zoll und laß es Dir schriftlich geben - mündlich plappern viele Leute viel daher. Am schlimmsten sind die Stammtischexperten. Für mich ist das Thema hiermit erledigt.
Grüße
Ein Brenner

RE: Import von Destille

ester am 07.11.2003 12:50:40 | Region: D
OK, mit der "verbalen Verprügelung" hast Du wohl Recht.
Aber dass es um den Besitz einer NICHT angemeldeten Destille über 0,5 l ging ist ja wohl selbstredend, sonst dürfte man in D ja generell keinen Schnappes brennen...!
In deinem ersten Posting ("Ja klar kannst du Anlagen aus anderen Ländern einführen, besonders aus der EU. Wenn du die Anlage für Öle brauchst, dann geht der Import ohne Zoll. Nur bei der offiziellen Alkoholherstellung ist eine Zollmeldung erforderlich.
") klingt es, als dürfte man jeglich Größe einführen weil man ja NUR Öl produziert - und das ist schlichtweg verkehrt.
Eine Destille über 0,5 l muss gemeldet werden - egal was mann damit produzieren will.
PS.: Ich bin kein Stammtischexperte (was ist das?;-) und Ärgern tu ich mich auch nicht - mann sollte den Leuten nur vernünftig Auskunft geben.

RE: Import von Destille

Brenner am 07.11.2003 21:56:23 | Region: Brennerland
Sorry, da mußt Du etwas verwechselt haben: das erste Posting war nicht von mir. Solchen Schwachsinn (entschuldigt dieses harte Wort) würde ich niemals schreiben.

Stammtischexperten? Nun die besten Seeleute haben noch immer an Land gestanden ;). Das sind die Burschen, die ohne Arbeit und Zeit zu investieren um sich die nötige Ahnung anzueignen, über alles mitreden wollen. Bevorzugte Themen sind Fußball (die schwerste Sportart, welche sie selber ausüben ist das einarmige Reißen in der halb Liter Klasse), Politik, Frauen (bzw. Männer bei Stammtischexpertinnen) und alle anderen Themen, über welche man gut blubbern kann. Und wehe, man ist anderer Meinung, dann bekommt man umgehend das Stammtischglas zwischen die Augen. Also werde ich Dich wohl kaum gemeint haben können. Wenn es falsch rüber gekommen ist, entschuldige bitte.

RE: Import von Destille

ester am 08.11.2003 06:18:23 | Region: D
Oups - ja, da hab ich wirklich nicht auf den Absender geguckt.

Egal, nun hat es sich ja aufgeklärt, sorry für die harten Worte...!


(Das mit dem Stammtisch hört sich gar nicht mal schlecht an - werd ich vieleicht bald mal ausprobieren....;-)

RE: Import von Destille

na der da am 06.05.2004 17:35:50 | Region: ka
ich denke mal dass das so ähnlich is wie mit dem marihuana!! man darf zwar ne geringe menge besitzen aber nich verkaufen oder konsumieren!
und ich denk ma dass man ne 0,5L destille besitzen darf und damit auch brennen darf aber nich in übermässigen mengen weil dann der steueronkel kommt und seine alksteuer kassiern will!! (dank dem guten alten allesversteuerfutzi schröder)

und schüss....

RE: Import von Destille

Manfred am 23.10.2013 11:35:35 | Region: D
Grundsätzlich ist in Deutschland der Besitz einer Destille bis o,5 Liter erlaubt. Der Besitz zwischen 0,5 und 5 Litern ist grundsätzlich verboten. Egal, was du damit vorhast.
Geräte über 5 Liter, also mindestens 5,1 Liter ist für Gewerbe möglich. Evtl. gibt es Ausnahmen für Heilberufe o.ä. Doch diese dürfen die Destille nur für Öle verwenden. Es gibt Geräte, die v.a. für Öle ausgelegt sind. Von der Alkoholherstellung lässt du am besten die Finger. Du kannst es drehen und wenden wie du willst. Es ist verboten!!!
Ab 2017 wird es anders sein.