Die Destillation von Schnaps

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Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Brennerei + Brennrecht

Bier am 01.12.2009 19:32:56 | Region: BW
Hallo,

mir wurde ein Brennrecht zum Kauf angeboten.
würde dieses gerne kaufen und mir dann noch ne kleine 40 - 60 liter Destille kaufen (bauen).

Was sollte ich vorher beachten??

Ich weiß ich muß das ganze beim Zoll anmelden, aber was wird mir vorgeschrieben???

Danke über Eure Hilfe.

Gruß

RE: Brennerei + Brennrecht

Bacher Arnold am 02.12.2009 10:59:52 | Region: Kaernten Gailtal
Hallo!

Gesetzliche und korrekte Auskünfte gibt Dir nur
das Zollamt und die Landwirtschaftskammer so
heißt sie in Österr.

MfG Arnie

RE: Brennerei + Brennrecht

Jan Holba am 02.12.2009 11:26:11 | Region: Nordmähren
Hallo Bier,
ich weiss leider nicht wo Du herkommst und was das Brennrecht kostet, aber ich würde die Finger davon lassen.
Wenn Du Abgaben bezahlen und die gesetzlichen Vorschriften beachten musst, ist eine Anlage von Deiner Grösse nicht effektiv.
Für den privaten Gebrauch zu gross und zum Geldverdienen zu klein.
Bedenke auch, wieviel Obst Du brauchst um 50 l Maische herzustellen.
Darüber hinaus, bekommst Du schon für 5 - 6 € vorzüglichen Obstler in DE und AT zu kaufen ( ab 20 l Abnahme )
Auch bedenke wenn Du ein bischen schummelst, musst Du erst mal einen Markt erschliessen um Geld zu verdienen.
In diesem Forum wurde genug debattiert welchen Stundenlohn Du zu erwarten hast.
Mein Tip lieber klein aber fein zum geniessen.

Gruss Jan

RE: Brennerei + Brennrecht

Bier am 02.12.2009 17:52:17 | Region: BW
Würde das dann eher als Hobby anfangen und da ist ja bekanntlich der Spaß im Vordergrund!!

RE: Brennerei + Brennrecht

were am 02.12.2009 16:00:35 | Region: eu
Ich nehme an, es geht um ein Abfindungsbrennrecht, normalerweise werden nur solche verkauft.
Länderspezifisch musst Du verschiedene Auflagen bezüglich der Maische selbst beachten.
Auch spielt es in vielen Ländern eine nicht unerhebliche Rolle, woher das Obst kommt. So las ich unlängst über einen Brenner in Deutschland, der Probleme bekam, weil er Feigenmaische brannte, welche von einem Feigenbaum in seinem Garten stammten, jedoch nach deutschem Brennrecht als "Südfrüchte" gelten und von Abfindungsbrennern nicht gebrannt werden dürfen.

Am Besten googelst Du erst mal und befragst dann dein zuständiges Zollamt nach den lokalen Vorschriften. Wenn Du dann immer noch gewillt bist - herzlichen Glückwunsch!
Mich tät halt schon interessieren, was so ein Brennrecht kostet!

RE: Brennerei + Brennrecht

Don Fusel am 05.01.2010 23:09:05 | Region: Niederrhein
>> Ich nehme an, es geht um ein Abfindungsbrennrecht, normalerweise werden nur solche verkauft.


Es gibt nur Abfindungsbrennereien und Verschlussbrennereien. Der Verschlussbrenner kann brennen soviel er will und aus was er will. Der Abfindungsbrenner darf nur brennen, wo er auch den Stoff zu besitzt (Äpfel,...).

Ein Verschlussbrennrecht kann man garnicht "verkaufen". Dann verkauft man ja quasi eine Brennerei.

Beim Abfindungsbrennrecht kaufe ich einen Acker mit dem zugehörigen Stoff und darf dann genau aus diesem Stoff brennen.

Ich habe mal ganz offiziell beim Zoll nach gefragt. Hier die ganze Antwort:

[quote]
Der Betrieb einer Brennerei ist unabhängig von der Größe der Brennerei an viele
Voraussetzungen gebunden, deren Erfüllung teilweise Kosten für den Betreiber verursacht.
So müssen Sie u.a. mit kostenpflichtigen Amtshandlungen (Branntweinabnahme) rechnen. Grundsätzlich steht der Errichtung
einer Brennerei aber nichts entgegen.

Personen, die Brenn- oder Weingeräte oder sonstige zur Herstellung oder Reinigung von
Branntwein geeignete Geräte oder zur Reinigung von Branntwein geeignete Stoffe erwerben, unterliegen nach § 43 des
Branntweinmonopolgesetzes der amtlichen Überwachung.

Brennereien unterscheidet man in Abfindungs- und Verschlussbrennereien.

Abfindungsbrennereien:

Abfindungsbrennereien (z.B. die Obstabfindungsbrennerei) sind Brennereien, die nicht
zollamtlich verschlossen sind. In der Regel werden diese von der Landwirtschaft oder von
Privatpersonen betrieben. Eine Landwirtschaft muss also nicht zwingend angemeldet sein.
In Abfindungsbrennereien darf aus genau definierten Rohstoffen nur eine bestimmte Menge an Branntwein im Betriebsjahr
gewonnen werden.  Als Obstbrennereien gelten die Brennereien, die ausschließlich Obst, Beeren, Wein, Weinhefe, Most,
Wurzeln oder Rückstände davon verarbeiten. Eine Abfindungsbrennerei kommt also nur für die Verarbeitung von  Obststoffen
in Betracht.
Abfindungsbrennen ist allerdings nur in bestimmten Regionen Deutschlands zulässig
(insbesondere Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern).

Um Branntwein aus selbstgewonnenen Obststoffen herstellen zu können, könnten Sie eine Zulassung für eine
Abfindungsbrennerei zu beantragen, sofern es diese Möglichkeit in Ihrem Bundesland gibt.

In Deutschland gilt nach wie vor das Branntweinmonopol, welches in engem Zusammenhang zu der Erzeugung von Branntwein
und der Branntweinsteuer zu betrachten ist.
Grundsätzlich besteht in Deutschland das Übernahmemonopol, das heißt, der erzeugte
Branntwein muss an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abgeliefert werden.
Von dieser Ablieferungspflicht sind die Abfindungsbrennereien ausgenommen. Der erzeugte Branntwein kann jedoch
freiwillig abgeliefert werden. Dann würde Ihnen ein kostendeckendes Übernahmegeld gezahlt werden. Abfindungsbrenner
erhalten im Vergleich zu den Verschlussbrennereien ein höheres Übernahmegeld von der Bundesmonopolverwaltung für
Branntwein bei der Ablieferung des Branntweins, da die Produktionskosten aufgrund der geringeren Erzeugung höher sind.

Da Sie zur Ablieferung aber nicht verpflichtet sind, können Sie den Branntwein jederzeit zu privaten Zwecken verwenden
oder selbst vermarkten.

Ein weiterer Vorteil des Abfindungsbrennens besteht darin, dass der ermäßigte Steuersatz für die Branntweinsteuer
anzusetzen ist.
Dieser beträgt 1022 Euro je Hektoliter reinen Alkohols.

Diese Vergünstigungen greifen aber nur, wenn die monopolbegünstigte Erzeugungsgrenze von 50 Litern reinem Alkohol
eingehalten wird.

Die Branntweinsteuer entsteht in diesem Fall mit der Gewinnung, Steuerschuldner ist der
Hersteller.
Die Steuer ist unverzüglich bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt anzumelden. Sie erhalten dann einen Steuerbescheid, die
Steuer ist binnen einer Woche nach dem Ende des Monats, in dem der Branntwein gewonnen wurde, zu entrichten.

Nähere Informationen können Sie auch auf unserer Homepage http://www.Zoll.de, auf der
linken Seite zu "Zoll und Steuern" und anschließend zu Verbrauchsteuern und Branntwein, nachlesen.
(http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/g0_branntwein/index.html)

Für die Erteilung der Erlaubnis und auch für weitere Informationen steht Ihnen Ihr
zuständiges Hauptzollamt zur Verfügung.

 
Verschlussbrennerei:

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, eine Verschlussbrennerei einzurichten. Für die Verarbeitung von Getreide
(Korn) ist dies die einzige Möglichkeit. Kann für die Obststoffe keine Abfindungsbrennerei bewilligt werden, können Sie
auch dafür eine Verschlussbrennerei einrichten.
Bei der Verschlussbrennerei erfolgt die Besteuerung nach der tatsächlich produzierten
Alkoholmenge.  
Der Regelsteuersatz beträgt 1.303 Euro/100 l  reinem Alkohol.

Wird der Branntwein jedoch in einer Verschlusskleinbrennerei mit einer Jahreserzeugung bis
400 l Alkohol gewonnen, ermäßigt sich die Steuer zum Ausgleich der in einer
Abfindungsbrennerei zulässigen steuerfreien Überausbeute auf 730 Euro/100 l  reinem Alkohol.

Wer eine Verschlussbrennerei betreiben will, bedarf der zollamtlichen Erlaubnis.
Er muss die Brennerei verschlusssicher einrichten. Die Haupt- und Zwischensammelgefäße
müssen geeicht und nach den Eichvorschriften bezeichnet sein.
Sie müssen ferner mit Standglas und Skala oder mit einer anderen nach den Eichvorschriften
zugelassenen Messvorrichtung ausgestattet sein.
Dazu hat er dem Hauptzollamt sein Vorhaben so zeitig mitzuteilen, dass Anordnungen der
Zollbehörde bei der Einrichtung der Brennerei berücksichtigt werden können.
Der Mitteilung an das Hauptzollamt sind Zeichnungen der Betriebsräume und der
Branntweingewinnungs- und Branntweinreinigungsanlage sowie eine Beschreibung der geplanten Betriebseinrichtung beizugeben.
Außerdem sind nähere Angaben über die zur Verarbeitung gelangenden Rohstoffe und über den beabsichtigten Betriebsumfang
zu machen.
Wenn die Aufstellung einer amtlichen Messuhr oder einer Privatmessuhr gewünscht wird, ist
dies mitzuteilen und zu begründen.

Die hergestellte Menge Branntwein muss amtlich (d.h. unter amtlicher Aufsicht) abgenommen werden.

Wenn Sie eine Verschlussbrennerei errichten wollen, so ist diese gleichzeitig ein
Steuerlager  (§ 133 Abs. 2 und § 134 Branntweinmonopolgesetz).
In einem Steuerlager wird für die darin lagernden verbrauchsteuerpflichtigen Waren keine
Verbrauchsteuer (Branntweinsteuer) erhoben.
D.h. bei einer Verschlussbrennerei wird während des Herstellungsprozesses keine Steuer
erhoben, sondern erst die tatsächlich entnommene oder im Betrieb verbrauchte Alkoholmenge wird besteuert.

Die Alkoholmenge wird bei Entnahme aus der Verschlussbrennerei amtlich festgestellt. Für
den Alkohol erteilt das Hauptzollamt einen Steuerbescheid.

Informationen über das Branntweinmonopol erhalten Sie auch unter
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/f0_branntweinmonopol/index.html.
 

Brennrechte werden nur für Brennereien vergeben, die innerhalb des Branntweinmonopols eingerichtet werden bzw. wurden.
Das Branntweinmonopol gilt jedoch derzeit nur noch für bereits bestehende Brennereien. Innerhalb des Monopols werden
keine neuen Brennereien mehr eingerichtet.
Sie können natürlich jederzeit eine Abfindungs- oder Verschlussbrennerei einrichten, wie eingangs erläutert. Diese
unterliegt dann aber nicht mehr dem Monopol. Es kann beliebig viel Branntwein erzeugt werden, da die Vermarktung des
Branntweines selbst erfolgt. Brennereien, die aber derzeit Brennrechte besitzen, müssen den Branntwein innerhalb dieses
Brennrechts an die Bundesmonopolverwaltung abliefern und bekommen dafür ein kostendeckendes Übernahmegeld gezahlt.

Brennrechte können nicht erworben werden. „Brennrecht“ heißt ja auch nicht „das Recht überhaupt brennen zu dürfen“. Ein
Brennrecht ist eine von der Bundesmonopolverwaltung festgelegte starre Größe, innerhalb derer der Branntwein zu einem
kostendeckenden Übernahmepreis an die Monopolverwaltung abgeliefert werden muss.
Sie können die Erlaubnis zum Betreiben einer Brennerei bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt beantragen. Die
Erlaubniserteilung ist nicht kostenpflichtig.
Jedoch müssen Sie mit kostenpflichtigen Amtshandlungen rechnen, was die amtliche Branntweinabnahme betrifft.


Aufgrund der komplexen Materie empfehle ich Ihnen, sich vorab an Ihr zuständiges
Hauptzollamt zu wenden und die weitere Verfahrensweise vor Ort abzusprechen.
[/quote]

RE: Brennerei + Brennrecht

Genießer am 03.12.2009 16:36:03 | Region: Deutschland
Hallo Bier, ich gehe davon aus, dass Du aus Deutschland kommst und die Region BW wohl "Baden-Würtemberg" bedeutet.
Die Übertragung von Brennrechten ist hier nicht ganz so einfach geregelt. Normalerweise kann ein Brennrecht nur übertragen werden, wenn der Erwerber bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt. Hierzu gehört unter Anderem auch die Größe des Betriebes. Ich empfehle das Thema man zu googlen.
Grundsätzlich kannst Du mit dem Brennrecht auch nur das brennen, was in Deutschland heimisch ist. Dazu gibt's hier auf der Seite genügend Infos.
Ich hätte auch gerne mal gewusst, wie viel denn der Verkäufer dafür haben möchte. Daneben kannst Du mit ca. 5 bis 8t€ für die Einrichtung der Brennerei rechnen.
Viel Erfolg.

Gruß

Genießer

RE: Brennerei + Brennrecht

Bacher Arnold am 04.12.2009 11:53:38 | Region: Kaernten Gailtal
Hallo Bier!

Meine Anlage kostet knapp € 15.000.- und ist auch
nur ein Hobby,meine Tauchausrüstung € 6.500.-,
sowie die Angelausrüstung mit Motorboot ca.
€ 10.000.- auch Hobby.
Ich würde das Brennrecht kaufen wenn Du die gesetz-
lichen Auflagen (Zollamt) erfüllst,mit einem 50-60 Lit.Kessel ist es ein schönes Arbeiten und wenn Du
gute Qualität erzeugst wirst Du Deine Brände auch los.Hast Du Kinder die Du fürs Brennen begeistern
kannst,ich war mit meiner Frau auch allein jetzt
sind wir sieben, Kinder und Schwiegerkinder das
macht Spass am meisten bei den Verkostungen wo
jeder das Beste bei der Produktbeschreibung geben
will.
Eine Nacht darüber schlafen Famielienrat einbe-
rufen und entscheiden.


MfG Arnie