Die Destillation von Schnaps

Möchten Sie mit anderen Ihre Erfahrungen zur Destillation von Schnaps austauschen? In diesem Forum dreht sich alles um das Schnapsbrennen als Hobby. Bitte beachten Sie unsere Forenregeln (siehe Hilfreiche Tipps zur Benützung).

Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

RSS-feeds

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  • Die drei Themenbereiche Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate destillieren und Essigherstellung sind aufgeteilt auf drei verschiedene homepages. Jede homepage enthält die beiden Foren "Rezepte" - für alle Themen über Früchte und Rezepturen - und "Diskussion", für alle anderen Themen in Bezug auf Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate oder Essigherstellung. Sollten sich versehentlich Beiträge im falschen Forum befinden, verschieben wir sie ins richtige Forum. Diese Beiträge wurden also nicht gelöscht, nur verschoben.
  • JEDE ART VON WERBUNG WIRD AUSNAHMSLOS GELÖSCHT! Dies betrifft auch scheinbar "unschuldige" Einträge, wie "Habe eine Frage zu ..." bzw. "Hat jemand Erfahrung mit ..." gefolgt von links oder Bildern zu irgendwelchen externen shops.
  • Ebenso werden "Gaga"-Beiträge, die wahrscheinlich von Betrunkenen stammen oder mit den drei Themenbereichen nicht das entfernteste zu tun haben, z.B. Fußball oder "Wo kann man hier CDs brennen?", ausnahmslos gelöscht.
  • Alle Foren sind STRENG ANONYM, daher keinesfalls echte Namen oder Adressen eingeben.
  • Jeder Versuch einer persönlichen Kontaktanbahnung wird sofort gelöscht. Für diesen Zweck gibt's inzwischen ja zahlreiche soziale Netzwerke.
  • IP-Adressen der Verfasser werden NICHT gespeichert!
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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Frage zum Abfindungsbrennrecht!

Philip am 06.01.2010 11:11:41 | Region: Thueringen
Hallo ihr Brenner,

ich habe ne Frage zum Thema Abfindungsbrennrecht. De Suchfunktion und Goggle konnten mir leider nicht wirklich weiterhelfen.

Ich spiele mit dem Gedanken mir ein solches Brennrecht zu kaufen. Jedoch kommen mir die 300l pro Jahr etwas wenig vor. Wie ist das bei euch Abfindungsbrennern in Deutschland, reicht euch das oder kommt ihr schnell an diese Grenze? Jetzt zu eigentlichen Frage, beziehen sich die 300l nur auf selbst durch Einmaischen hergestellten Alkohol oder das was wirklich aus der Destille kommt? Wenn ich zb mit gekaufen Weingeist einen Beerengeist herstelle, habe ich ja mit Erwerb des Weingestes schon die Steuer bezahlt. Würde man mir das Herstellen des Geistes von den 300l abziehen? Denn um etwas Geld nebenbei zu verdienen würden die 300l meiner Meinung nach nicht ausreichen. Ein Verschlussbrennrecht wäre wiederum zu teuer.

Ich hoffe ihr könnt mit helfen.

Gruß Philip

RE: Frage zum Abfindungsbrennrecht!

Bacher Arnold am 07.01.2010 14:28:52 | Region: Kaernten Gailtal
Hallo Philip!

Der Deutsche und Öterr. Zoll hat gleiche Ausbeute-
sätze.Das heißt 100 Lit.Kernobstmaische 3 Lit.
Brand mit 100% Vol. da es 100% Alk. nicht gibt, es
kommt auf die Abtrennung an hast du ca. 4.5 Lit.
Also 10.000 Lit. Kernobstm. 300 Lit.lt. Zoll
tatsächlich 450 Lit. mit 70% Vol.
5470 Lit.Zwetschkenmaische 300 Lit. lt. Zoll
Ausbeute 5.5 Lit. von 100 Lit. Maische.
Du kommst auf ca.550 Lit.Trinkalkohol im Jahr.

MfG Arnie

RE: Frage zum Abfindungsbrennrecht!

Philip am 11.01.2010 10:29:27 | Region: Thueringen
Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antwort. Wie sieht es aber jetzt mt der anderen Frage wegen dem Geist aus?

Gruß Philip

RE: Frage zum Abfindungsbrennrecht!

Bacher Arnold am 12.01.2010 10:57:14 | Region: Kaernten Gailtal
Hallo Philip!

Wenn Du Maischen brennst hast Du eigentlich genug
Nachlauf für die Geistherstellung.Wenn Du Alkh.
für die Geithst.kaufst mußt Du die Rechnung dem
Zollamt vorweisen,wird aber nicht gerne gesehen.
Wenn der Feinbrand bei 60% Vol. abgetrennt wird
und bis 20% Vol.heruntergebrannt wird, hast Du
einen Nachlauf von 40% Vol.Kannst auch bei 25% Vol.
aufhören.
Dieser Nachlauf wird mit Geschmacksreiniger Aktiv-
kohle gereinigt wenn nötig 2x (kosten)dann die
Früchte ansetzen max. 36 Std. und dann brennen.
Die Bezeichnung dieser Brände heißen Ansatzbrände
und nicht Geiste,werden aber fälschlich immer als
Geiste ausgewiesen.


MfG Arnie

RE: Frage zum Abfindungsbrennrecht!

Philip am 13.01.2010 10:45:07 | Region: Thueringen
Hallo,

mit dem Nachlauf hast du natürlich recht. Aber dieser fällt ja wieder mit in die 300l grenze mit hinein. Deswegen habe ich ja nach dem gekauften Weingeist gerfagt. Was ich jetzt aber nicht nachvollziehen kann, warum der Zoll das nicht gerne sieht? Die frage ist nun, ist es erlaubt oder nicht?

Gruß Philip

RE: Frage zum Abfindungsbrennrecht!

Bacher Arnold am 13.01.2010 16:12:13 | Region: Kaernten Gailtal
Hy Philip!

Als Abfindungsbrenner bezahlst du die Steuer für
die Maische,das heißt für 100 Lit. Apfel od.Birnen-
maische werden Dir für 3 Lit. Brand Steuer verrech-
net,das heißt nach Abtrennung von Vorlauf
0,1-0,2 Lit. und Mittl.bei 60% Vol. hast Du ca. 4,2 Lit.Alk. mit 70% Vol.jetzt
den Nachl. bis 20% Vol. 2.5 Lit. Nachl. insgesamt
6,8 Lit. lt. Zoll hast Du 3 Lit.Alk. gebrannt.
Verschlußbrenner müssen am Kühler vor der Alkoholvorlage einen Zähler montieren und der Durchlauf wird versteuert,in Österr.wird dann im
beisein des Zollbeamten der Vor.-Nachl. vernichtet
und der Mittellauf versteuert.
Wegen dem Alkoholkauf warum sie das nicht gerne
sehen habe ich nicht nachgefragt wurde aber erlaubt.

MfG Arnie

RE: Frage zum Abfindungsbrennrecht!

Philip am 14.01.2010 10:24:29 | Region: Thueringen
Hallo,

vielen Dank für deine Hilfe. Alle Unklarheiten sind beseitigt.

Grüße Philip