Die Destillation von Schnaps

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Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

0,5 Liter Destille

Brennmenge am 15.09.2015 15:44:20 | Region: SH
Halli hallo,
hoffe, dass ich hier eine Antwort bekomme und keinen Verweis auf die Suchfunktion :-) - Denn in dieser habe ich nichts gefunden, was 100% auf meine Frage passt.

Angenommen ich kaufe mir eine 0,5 Liter Destille...Ist ja in Deutschland erlaubt..
und produziere damit "übertrieben" 100 Liter Brand..
Ist das auch verboten?

Beste Grüeß aus SH

RE: 0,5 Liter Destille

brennfuchs am 16.09.2015 09:34:38 | Region: BRD
Soviel ich weiß ist die Beschränkung nur auf den Brenninhalt beschränkt aber nicht wie oft Du brennst.

RE: 0,5 Liter Destille

Brennmenge am 16.09.2015 11:17:54 | Region: SH
Hallo Brennfuchs.
vielen Dank für die Antwort..

Ich hatte nämlich woanders gelesen, dass z.B. nur bereits versteuerter Wein gebrannt werden darf und keine eigene Maische ?

Leider finde ich irgendwie keine 100%ige Antwort.

Lg.

"legale" 0,5 Liter Destille

Aloisius am 16.09.2015 20:53:05 | Region: Am Platzl, Mein Himmel
1. Privatleuten ist der ERWERB einer Destillieranlage bis 0,5l ohne Meldepflicht beim Zoll zu privaten Destillierzwecken erlaubt.
2. Dokumentationspflichten ????
3. Besteuerung ab welchem Umfang ????
4.keine zusätzliche Branntwein-Besteuerung bei "Alkoholreinigung" aus in D versteuerten Alkoholen, NICHT aus Wein, in D nicht alkoholbesteuer.
Aus Bier mit Biersteuer ????
Gebrannter Aufgesetzter, oder Brennen mit Aromagebenden Substanzen im Aromakorb, durch den Alkoholdämpfe ziehen.

100l Brand mit ca. 40Vol% aus 10% Maische gibt ca. 1000 Brenndurchgänge zuzüglich evt. Edelbrannt-Durchgänge. Das ist vom Energieaufwand und Arbeitszeit völlig unrentabel, zumal nur für Selbstverzehr, Nicht zum Verkauf.

Euer Loisl

RE: 0,5 Liter Destille

Burner am 17.09.2015 06:54:30 | Region: southeast
Fang nicht mit einer 0,5 Liter Destille an, da bekommst graue Haare dabei.
Macht keinen Spass.
Überleg mal, deine "übertrieben" 100 Liter Brand benötigen pi mal Daumen 450 Liter Maische. Und mit 0,5 Litern, die du wegen Übergehen ja nicht komplett nutzen kannst, 3/4 ist die Faustregel sind das ca. 1200 Brennvorgänge.

RE: 0,5 Liter Destille, Ist sie wirklich legal? Für wen?

der wo am 17.09.2015 10:27:59 | Region: da wer
Genau genommen ist nicht mal die 0.5l-Destille erlaubt. Es steht nämlich bezüglich Privatpersonen bzw Hobbybrenner oder Herstellung zum Eigenbedarf rein gar nichts drin in dem Branntweinmonopolgesetz. Die 0.5l-Mär bezieht sich auf die Brennereiordnung, also auf die Regeln für die Brennereien nicht für Privatpersonen!


Drittes Buch Überwachung der Herstellung und Reinigung von Branntwein
4. Abschnitt: Betriebsbestimmungen
A. Verschlußbrennereien
5. Brennvorrichtungen zur Untersuchung von Proben
§ 145 Zur Untersuchung von Proben können Brennvorrichtungen ohne amtlichen Verschluß unter folgenden Bedingungen benutzt werden:
a) Der Raumgehalt des Kochkolbens muß so bemessen sein, daß darin auf einmal höchstens ein halbes Liter der zu untersuchenden Flüssigkeit entgeistet werden kann. Im Fall des Bedürfnisses kann das Hauptzollamt Brennvorrichtungen zulassen, in denen auf einmal bis zu einem Liter Flüssigkeit entgeistet werden kann.
b) Enthält das Abtriebserzeugnis Weingeist, so ist es zu vernichten oder der Flüssigkeit, der die Probe entnommen war, wieder zuzusetzen.

Also als "Brennvorrichtungen zur Untersuchung von Proben" in "Verschlußbrennereien" ist eine zusätzliche 0.5l-Destille erlaubt. Aber der damit erhaltene Alk muss vernichtet oder zurückgeschüttet werden.


Siebentes Buch: Besondere Bestimmungen für einzelne Betriebe
1. Geräte zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein außerhalb der Brennereien
§ 226 Brenngeräte und sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als einem halben Liter, die sich außerhalb der Brennerei befinden oder die zwar in der Brennerei aufgestellt sind, aber nicht Brennereizwecken dienen, unterliegen gleich den Räumen, in denen sie aufgestellt sind, der amtlichen Überwachung.

"Brenngeräte...mehr als einem halben Liter...außerhalb oder innerhalb der Brennerei...unterliegen...der amtlichen Überwachung." Also mit bis zu einem halben Liter unterliegt eine Destille einer Brennerei nicht der amtlichen Überwachung.

Hat also alles gar nichts mit uns zu tun. Was heißt, daß die 0.5l-Destille genauso verboten ist, wie das umgebaute Bierfass.


Warum darf dann aber mit 0.5l-Destillen Handel betrieben werden?

§ 227 Wer Brenngeräte oder sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als einem halben Liter oder Teile davon abgeben will, hat dies unter Angabe des Erwerbers der Zollstelle vor der Abgabe schriftlich anzuzeigen.

§ 228 (6) ...auch auf Personen oder Betriebe anzuwenden, die zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Destilliergeräte mit einem Fassungsvermögen der Blase von mehr als einem halben Liter bis zu fünf Liter herstellen oder vertreiben.

Da man den Handel nicht melden muss...


Also für Private bezüglich des Kaufs Grauzone. Bezüglich des Verwendens ein klares Verbot.

Gruß, der wo

RE: 0,5 Liter Destille, Ist sie wirklich legal? Für wen?

Neuling9999 am 17.09.2015 13:08:34 | Region: NRW
Also heisst das, dass ich mit einer 0,5 Liter Destille zwar brennen DARF, jedoch den Brand danach vernichten bzw der eigentlichen Flüssigkeit wieder zufügen muss?

RE: 0,5 Liter Destille, Ist sie wirklich legal? Für wen?

Burner am 18.09.2015 02:31:42 | Region: southeast
Hi neuling9999,

genau so ist es, wenn Du gesetzeskonform vorgehen willst.

Wobei man auch über das Wort "vernichten" streiten kann. Das kommt von nicht mehr da, beseitigen. Wenn Du das in Dich reinkippst ist es auch nicht mehr da. :)

Illegal Brennen und Trinken dürfen.

der wo am 18.09.2015 11:17:56 | Region: da wer
"Also heisst das, dass ich mit einer 0,5 Liter Destille zwar brennen DARF, jedoch den Brand danach vernichten bzw der eigentlichen Flüssigkeit wieder zufügen muss?"
Doch, der Zoll sagt, du darfst sowohl Brennen als auch trinken.

Aber "wenn Du gesetzeskonform vorgehen willst", darfst du weder noch. Im Gegensatz zum offiziellen Brenner, welcher nach dem Gesetz brennen aber nicht trinken darf und welcher von der Sonderregelung des Zolls ausgeschlossen ist, da er keine Privatperson ist.

Du hast hier also weniger Rechte als der offizielle Brenner, aber darfst mehr...

Hihi (Zitat Hydroxyethan)

RE: 0,5 Liter Destille, Ist sie wirklich legal? Für wen?

Aloisius am 17.09.2015 17:36:24 | Region: Am Platzl, Mein Himmel
"Grau" scheint mir nur das Mischen von Halbwahren und eigenwillige Interpretation von Gesetzestexten.

Ganz sicher: Deutsche Privatleute dürfen sowohl Destillieranlagen bis 0,5 Liter LEGAL erwerben als besitzen, ohne irgendwelche Meldepflichten oder Verplombungen.
Das Nutzen zu allen denkbaren Zwecken scheint mir dann weniger eindeutig grenzenlos frei, auch von Meldepflichten.

Der offizielle Beratungstext über Branntweinherstellung von Privatpersonen und Erwerb/Besitz von zur Herstellung tauglichen Einrichtungen mag mehr Klarheit und weniger Angstmache bewirken.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstoffe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Branntwein/Herstellung-Branntwein/herstellung-branntwein_node.html

Ansonsten: Nachfragen, Beraten lassen bei Leuten, die sich fachlich auskennen, beim zuständigen Hauptzollamt bzw. Sachbearbeiter bei der deutschlandweit fachlich spezialisierten OFD-Stelle in Freiburg i. Breisgau.

Folgende Info hab ich dazu gefunden: "Die für Gesamtdeutschland zuständige Behörde sitzt in Freiburg, und Sie können sich bei dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Klepser unter der nachstehenden E-Mailadresse gerne nach Ihren Möglichkeiten erkundigen. poststelle@ofdka-frzuv.bfinv.de "

Euer Loisl

RE: 0,5 Liter Destille, Ist sie wirklich legal? Für wen?

Kräutergeist am 17.09.2015 19:46:06 | Region: aus dem wilden Süden
Hallo
ich kopier jetzt einfach den Link aus den Fachfragen ( 4102 ), den Dr. Schmickl reingesetzt hat hierher:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstoffe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Branntwein/Herstellung-Branntwein/herstellung-branntwein.html

Damit ist klar ersichtlich das eine 0,5l Destille im Privatbereich zulässig ist, incl. der Herstellung von Branntwein mit dieser.

Grüße
Kräutergeist

PS: Ist trotzdem ein Spielzeug!

RE: 0,5 Liter Destille, Ist sie wirklich legal? Für wen?

Neuling9999 am 17.09.2015 21:11:35 | Region: NRW
Hey Kräutergeist..
Danke....das ist mal eine beruhigende Nachricht.

Dann werde ich mir nun eine 0,5 liter Destille bauen und brennen :-)

Lg.

Legal ist sie nicht. Aber zulässig...

der wo am 17.09.2015 22:03:47 | Region: da wer
In dem link steht:

"Von dem Verbot ausgenommen sind Kleindestilliergeräte mit einem Raumgehalt von nicht mehr als 0,5 Liter, die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Diese dienen in erster Linie Demonstrations- und Dekorationszwecken. Die Branntweinerzeugung mit solchen Geräten ist zulässig, da ihr verhältnismäßig hoher Preis außer Verhältnis zum Steuerwert des erzeugten Branntweins steht."

Das ist die Interpretation vom Zoll, der Exekutive. Oder steht da irgendwo ein Hinweis auf ein Gesetz? Die Legislative weiß davon jedenfalls nichts. Wie die Judikative das dann sieht, weiß man erst, wenn die Polizei mal einen Tip bekommt, bei dem Schwarzbrenner dann aber nur eine 0.5l-Destille findet, aber trotzdem an die Staatsanwaltschaft weiterleitet... Die lesen dann die Gesetze, nicht "offizielle Beratungstexte".

Ganz spannend wird es, wenn der Brenner zwar offensichtlich aber nicht beweisbar zB 20l Schnaps mit einer größeren als der bei ihm aufgefundenen 0.5l-Anlage hergestellt hat, ob er ohne Strafe und ohne Vernichtung seiner Bestände davonkommt. Und wie schnell der Zoll dann eins auf den Deckel bekommt und seine Angaben auf der Internetseite korrigiert.

""Grau" scheint mir nur das Mischen von Halbwahren und eigenwillige Interpretation von Gesetzestexten."
Also bitte, Aloisius, wo hab ich hier Halbwahres mit eigenwilliger Interpretation gemischt... Ich habe wortgetreu zitiert und vollkommen unkreativ geschaut, was das für uns bedeutet.
Lustigerweise beruft sich ein Konkurrent vom Schmickl auf seiner Seite diesbezüglich auf dieselben Gesetzestextstellen wie ich, lässt aber den Kontext weg. Das ist "eigenwillige Interpretation von Gesetzestexten". Aber natürlich steht dann noch der Haftungsausschluss drunter...
Paragraphen für Brennereien herzunehmen, um für Privatleute daraus etwas abzuleiten, ist wie in Gesetzen bez Kernwaffen nachzuschauen, wie man privat "legal" mit einer Messerspitze Plutonium umgehen muss...

"Ganz sicher: Deutsche Privatleute dürfen sowohl Destillieranlagen bis 0,5 Liter LEGAL erwerben als besitzen, ohne irgendwelche Meldepflichten oder Verplombungen. "
Nein, ganz sicher dürfen das nur gemeldete Brenner. Vor allem nicht "LEGAL", da es kein Gesetz dazu gibt. Höchstens "zulässig", wie Kräutergeist schreibt, weil es der Zoll zulässt...

Gruß, der wo

RE: 0,5 Liter Destille, Ist sie wirklich legal? Für wen?

Popcorn Sutton am 18.09.2015 06:06:21 | Region: Appalachen
@Kräutergeist
....hast recht....spielzeug..grins...
ab 50 Liter wirds erst cool (anlage 289) gebaut nach JIM TOM.....
und zum "Geisten" habe ich die De Luxe vom Doc...is nen richtig geiles Teil

RE: 0,5 Liter Destille, Ist sie wirklich legal? Für wen?

baerbeli am 20.09.2015 13:01:30 | Region: Mosel
Moin an alle Deutschen!
Hier was zu denken für euch:

Christian Morgenstern:
Gespräch einer Hausschnecke mit sich selbst

"Soll i aus meim Hause raus?
Soll i aus meim Hause nit raus?
Einen Schritt raus?
Lieber nit raus?
Hausenitraus ?
Hauseraus
Hauseritraus
Hausenaus
Rauserauserauserause ..."

(Die Schnecke verfängt sich in ihren eigenen Gedanken oder vielmehr diese gehen mit ihr dermaßen durch, daß sie die weitere Entscheidung der Frage verschieben muß.)

Der entsprechende link der offiziellen Seite vom Deutschen Zoll wurde ja bereits angeführt, sogar die entscheidenden Stelle daraus zitiert, hier nochmals: "Von dem Verbot ausgenommen sind Kleindestilliergeräte mit einem Raumgehalt von nicht mehr als 0,5 Liter, die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. ... Die Branntweinerzeugung mit solchen Geräten ist zulässig, da ihr verhältnismäßig hoher Preis außer Verhältnis zum Steuerwert des erzeugten Branntweins steht."

Eindeutiger geht's doch gar nicht! Da der Zoll gemäß EU-Richtlinie auch die Institution ist welche das Alkoholgesetz exekutiert, sollte damit auch juristisch alles geklärt sein.

der hans vom völlig fertigen baerbeli

RE: 0,5 Liter Destille, Ist sie wirklich legal? Für wen?

der wo am 20.09.2015 22:35:29 | Region: da wer
Was du sagst, ist zwar falsch, da die Exekutive nämlich nicht automatisch juristisch im Recht ist, sonst gäbe es ja ok ok ich hör ja schon auf baerbeli, hätte ich doch blos nicht angefangen, bei diesem Thema mitzuschreiben...

Das hübsche Gedicht hab ich übrigens mal in einer modernen Vertonung für Blockflöte gehört, wäre im Konzertsaal fast vor Lachen vom Stuhl gefallen!

Ich schreib jedenfalls nichts mehr dazu, versprochen. Sogar wenn jetzt nochmal jemand behauptet, man dürfe...ok Doppelehrenwort.

Jedenfalls bis das neue Gesetz 2017 in Kraft tritt, harhar...

Gruß, der wo
PS: https://www.youtube.com/watch?v=ALk9OHohhT0
https://www.youtube.com/watch?v=b-YeHuxGYg8