Die Destillation von Schnaps

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Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

0.5L Destille mit Feeder

Maru am 01.02.2016 21:48:13 | Region: Arizona
Hallo Zusammen,

Hat jemand Erfahrungen mit einer Destille mit einem 0,5L Brennkessel, der durch einen "Feeder" gespeist wird? Also wo genausoviel Maische nachgefuellt wird, wie verdampft.

Ich zermartere mir gerade den Kopf wie man da die Fraktionen ordentlich trennen soll.

Das Problem ist, dass der Alkohol-, Methanol- und Fuselgehalt ja irgendwie ueber die Zeit nicht schwankt, da ja immer wieder Maische im Originalmischungsverhaeltnis nachgefuehrt wird.

Bleibt da die Temperatur irgendwie konstant oder sinkt, sobald frische Maische nachtroepfelt?

Ich glaube, dass man diese Art zu brennen nicht mit klassischer Potstill vergleichen kann.

Irgendwie verstehe ich nicht, wie das funktionieren soll, daher die Frage, ob jmd damit bereits Erfahrung hat....

So wie ich das verstehe (was aber nichts heisst) taugt diese Methode ggf nur fuer einen Rauhbrand...

Fragende Gruesse,
Maru

RE: 0.5L Destille mit Feeder

Hubert am 02.02.2016 08:17:39 | Region: Hietzing
Kenne diese Anlage nicht, aber das Prinzip einer ununterbrochenen Einspeisung vom Kesselinhalt (der "Feed") wird bei jeder Erdölraffinerie eingesetzt: Dabei handelt es sich um eine mehrere Stockwerke hohe Rektifikationskolonne bzw. Reflux-Kolonne bei der (im Gegensatz zu den Selbstbauanlagen die hier oft beschrieben werden) das Destillat nicht nur am oberen Ende der Kolonne abgenommen wird. Es befinden sich auch in der Kolonne selbst in unterschiedlicher Höhe mehrere Ausgänge. Je höher die Siedetemperatur des Destillates, desto niedriger der Ausgang.
Bei einer Schnapsbrennanlage wäre somit der Ausgang für Vorlauf ganz oben, in der Mitte der Ausgang für den Edelbrand und weiter unten für den Nachlauf. Problem dabei: der Rest im Kessel nach dem Brennen kann nicht restlos verdampfen (Feststoffe!), somit wird der Kessel trotzdem immer voller werden. Abgesehen davon stelle ich mir den apparativen Aufwand für einen 0,5-Liter-Kessel immens vor. In Bezug auf die gesetzliche Lage kann ich mir nicht vorstellen, dass es im Sinne des Erfinders der 0,5-Liter-Ausnahme-Regelung ist, einen 0,5-Liter-Kessel kontinuierlich betreiben zu können.

RE: 0.5L Destille mit Feeder

Maru am 02.02.2016 19:15:11 | Region: Arizona
Hi,

vielen Dank fuer die Antwort, so kann ich das verstehen...
Also meiner Meinung nach koennte das ein theoretischer Workaround fuer den wrotlaut im Gesetzestext sein, in der Praxis aber eher unpraktikabel.
Selbst wenn man nur geklaerte oder gekaufte Maische (Wein, Korn) hernimmt.

Ich war halt neugierig. :)

viele Gruesse,
M

RE: 0.5L Destille mit Feeder

Whisky Leerer am 06.02.2016 12:15:28 | Region: Chemieraum
Ich würde behaupten, in dem Moment wo du die Taschendestille veränderst, wäre es egal, damit erwischt zu werden oder mit Hydroxys Refluxrektifikator mit den Ausmaßen eines Kleiderschrankes.
Kennt vielleicht manch einer aus dem Motorradbereich. Wenn man so einen ABE-Schalldämpfer kauft, aber die kleine Tülle am Ende herausschraubt, macht es bei einer Kontrolle keinen Unterschied ob ich eben diesen vermeintlich legalen Pott dran habe oder ein Stück 80er Fallrohr ;)
Abgesehen davon ist es meines Wissens nach trotzdem verboten, die Taschendestille zu verwenden. Lediglich der Erwerb wird nicht sofort dem Zollamt gemeldet. Also warum mit so einem (teuren) Spielzeug plagen, wenn der Baumarkt doch alles anbietet, was das Herz des Gemeimbrenners begehrt? :)

RE: 0.5L Destille mit Feeder

Aloisius am 09.02.2016 10:55:55 | Region: Am Platzl, Mein Himmel
@ Whisky-Lehrer

"Ich würde behaupten, in dem Moment wo du die Taschendestille veränderst, wäre es egal, damit erwischt zu werden oder mit ... Refluxrektifikator mit den Ausmaßen eines Kleiderschrankes"

Verstehe ich nicht,warum ???
Im Gesetz-/Verordnungstext steht NUR die Obergrenze von 500ml als Obergrenze für nutzbares Brennblasenvolumen, nix von vorheriger Typprüfung oder nur für Serienprodukte etc. Da ist nach den Auslegungen der Zollverwaltung jede Selbstbaukonstruktion bis 0,5l Brennblasenvolumen imho genehmigungs-, gebühren-, steuerj UND anmelde frei ebenso wie das folgende Destillieren damit.
Interessant scheint mir, dass in diesem Zusammenhang NIRGENDS eine eingeschränkte, d.h. Z. B. absätzige Betriebsart gesetzlich eingefordert ist.

Vergleich mit veränderten KFZ-Teilen, die Teil der Typprüfung/Betriebserlaubnis sind, ist hier deplaziert.

"Abgesehen davon ist es meines Wissens nach trotzdem verboten, die Taschendestille zu verwenden. Lediglich der Erwerb wird nicht sofort dem Zollamt gemeldet."

Die 1000. Wiederholung von Wenig-Wahrem macht es nicht richtiger. Oder auf welcher neuen Erkennnis /Vorschrift gründet sich DIESE Weisheit???

WELCHE Regelungen fürs private Destillieren oder beratende Tipps dafür gelten eigentlich NACH Ende dt. Branntweinmonopols 2017, nach Aufhebung des Monopolgesetzes ???

Euer Loisl

RE: 0.5L Destille mit Feeder

der wo am 11.02.2016 10:36:22 | Region: da wer
Soll ich, soll ich nicht? baerbeli? Da es ums neue Gesetz geht, darf ich glaub ich wieder...

Aloisius, das hatten wir ja schon zu genüge. Daß wir uns in zwei Punkten nie einig werden (Messing und 0.5l-Destille), hab ich kapiert. Hier nochmal für dich zum Draufhauen:

Angenommen, du baust dir so etwas, und erzählst überall rum, daß das Ding rund um die Uhr läuft und du damit jeden Tag 2l Schnaps machst, kommt irgendwann der Zoll und nimmt das mit. Wenn du dich dann auf die Brennereiordnung berufst (und auf die darin enthaltene Regelung der 0.5l-Testdestille), wird man dich als erstes fragen, ob du denn ein Brenner bist (und diese Regelung daher für dich gilt). Da du das nicht bist, ist die Destille weg, der Schnaps auch und ein Brief demnächst im Briefkasten.

Hier übrigens das neue Alkoholsteuergesetz:
http://www.buzer.de/gesetz/10713/index.htm
Dort heißt es:
"§32
Es ist verboten
1. Brenn- oder Reinigungsgeräte, die zur nicht gewerblichen Gewinnung oder Reinigung von Alkohol bestimmt sind, oder
2. andere Gegenstände und Vorrichtungen, sofern sie zur nicht gewerblichen Gewinnung oder Reinigung von Alkohol verwendet werden, anzubieten, abzugeben oder zu besitzen.

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu den Absätzen 1 und 2 zu erlassen und dabei insbesondere
1. die Einzelheiten der Anzeigepflichten nach Absatz 1 zu regeln,
2. die Fälle festzulegen, in denen Brenn- oder Reinigungsgeräte mit einem Raumvolumen von bis zu 5 Litern vom Verbot nach Absatz 2 ausgenommen werden können."

Das liest sich zwar alles ein bisschen anders als vorher,
aber sofern Herr Schäuble da noch nichts entschieden hat, bleibt auch die 0.5l-Destille für Privatpersonen illegal. Wird aber vielleicht auch weiterhin vom Zoll geduldet... wahrscheinlich bis man zB mit einer solchen automatisierten Konstruktion den Bogen überspannt. Beamten das Gefühl geben, daß man sie verarscht? Da muss man sich schon sehr stark im Recht fühlen.

Ob die Brennereiordnung sich auch ändert und dort dann eventuell auch die Regelung der 0.5l-Testdestille, weiß ich nicht. Ist aber eh egal, da auch eine neue Brennereiordnung wohl kaum für uns Private zuständig sein wird.

Und das Versprechen, das ich baerbeli hier gegeben habe:
http://www.schnapsbrennen.at/diskussion/20150915154420-01-02-01-03-03-01-01.html#20150915154420-01-02-01-03-03-01-01
erweiter ich nun auch bezüglich des neuen Gesetzes, egal was Aloisius jetzt wieder nicht gefällt. Versprochen.
Zumindes bis Herr Schäuble mich endlich zurückgerufen hat...

RE: 0.5L Destille mit Feeder

Maru am 17.02.2016 00:39:41 | Region: Arizona
Hihi, nur ein kleiner lustiger spinnerter Hinweis zum Gesetz:

"§32
Es ist verboten
1. Brenn- oder Reinigungsgeräte, die zur nicht gewerblichen Gewinnung oder Reinigung von Alkohol bestimmt sind, oder [...]"


"Besitzen" bedeutet - wenn ich mich richtig an die Rechts-Unterrichtsstunden erinnere - die Sachherrschaft ueber etwas haben.
Also koennte jemand rein theoretisch eine Destille in einem oeffentlichen Raum fest aufbauen. Waehrend des Aufbaus ist die Destille nicht funktionsbereit. Nach Fertigstellung hat der Erbauer den Besitz an der Sache aufgegeben und wird somit oeffentliches Gut. (Vergleichbar dem Muell im gelben Sack, den man vors Haus stellt: Aufgabe der Sachherrschaft -> Aufgabe des Besitzes)

Natuerlich muesste jeder Brenner der dort oeffentlich legal brennt dann Steuern bezahlen....

Naja ich bin sicher, dass irgendwo im neuen Gesetz steht, dass das tatsaechliche Durchfuehren verboten ist....

nicht ganz ernstgemeinte Gruesse,
Maru