Die Destillation von Schnaps

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Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Rechtslage Niederlande

Hubert am 01.09.2016 13:13:08 | Region: Grenze
Hallo,

wie der Titel schon sagt wüsste ich gerne wie die rechtliche Lage zu unserem Hobby in den Niederlanden ist da ich sehr nah an der Grenze lebe.

Hauptsächlich im bezug von Destillen kauf, Ich hätte ja schon sehr gerne eine richtig schöne von einem Profi gebaut

Hat da jemand Quellen oder Infos ?

RE: Rechtslage Niederlande

Alambix am 01.09.2016 22:46:40 | Region: Eburonien
Hallo Hubert,

was meinst Du wohl? Wenn es in Deutschland schon verboten ist, dann in NL erst recht. In NL ist noch nicht einmal die 0,5 L Destille erlaubt. Von einem Belgischen Geschäft, das Bier-, Wein- u. Destilliergerätschaften und Zutaten verkauft, weiß ich, dass sie verpflichtet sind nl. oder dt. Käufer einer Destillationsanlage beim Zoll zu melden.
Auf die Schnelle habe ich jetzt leider nicht den original Gesetzestext, den müsste ich erst wieder suchen. Kannst Du überhaupt niederländisch? Dann wäre ich bereit in den nächsten Tagen mal danach zu suchen.

Gruß Alambix

RE: Rechtslage Niederlande

Kupferstecher am 02.09.2016 19:07:31 | Region: Bergland
In Polen oder Ungarn läuft das wesentlich umkomplizierter...

RE: Rechtslage Niederlande

der wo am 02.09.2016 11:36:11 | Region: da wer
Legal ist es jedenfalls dort auch nicht.
Einer der Vielschreiber auf homedistiller ist aus Holland. Odin ist sein nickname.
Also auf http://homedistiller.org/forum/index.php registrieren, Odin suchen und ihm eine pm auf Englisch schicken. Da er auch Destillen herstellt (etwas größere als du wahrscheinlich möchtest) und von Holland aus verkauft, weiß er sicher genauestens bescheid.

RE: Rechtslage Niederlande

baerbeli am 03.09.2016 11:51:06 | Region: Nebraska
Ein deutscher Verkäufer von Brennanlagen muss deutsche Käufer melden. Er kann seine Brennanlagen aber in das Ausland liefern und muss nix melden, denn der Versand ist erlaubt. Nach dem Binnenhandelsgesetz der EU darf jeder Bürger der EU in einem anderen EU Land frei einkaufen, was dort legal zu kaufen ist. Die gekauften Artikel dürfen innerhalb der EU frei versendet und transportiert werden und bedürfen keinerlei Anmeldung beim Zoll.
Ob man dann in dem Land, in dem man wohnt, eine Destille anmeldet, ist dem Gewissen des einzelnen überlassen.
Wenn man z.B. jemanden in den Niederlanden kennt, sich die Destille dorthin schicken lässt, und die Einzelteile im Auto mit nach Hause nimmt, fluppt das.
der hans vom Zoll hassenden baerbeli

RE: Rechtslage Niederlande

xyz am 04.09.2016 23:16:54 | Region: abc
Leider nein. Das war früher so, aber seit die Behörden in Steuerfragen innerhalb der EU immer besser zusammenarbeiten, gibt es in Bezug auf meldepflichtige Brennanlagen so eine Art europäisches Melderegister. Beispiel: Wird in Deutschland eine Anlage aus einem EU-Land bestellt oder von dort mitgenommen und diese Anlage ist in diesem EU-Land meldepflichtig gewesen, steht nach 4 Wochen nicht der Weihnachtsmann sondern der deutsche Zoll vor deiner Tür. Nicht sehr erfreulich, vor allem wenn man gar nicht wusste, dass beim Kauf der Anlage die persönlichen Adressdaten bei den dortigen Behörden gemeldet wurden... Kann mir nicht vorstellen, dass das in den Niederlanden anders sein sollte. Daher auch im EU-Ausland immer vorher beim Verkäufer nachfragen, ob die Anlage dort meldepflichtig ist oder nicht.

RE: Rechtslage Niederlande

baerbeli am 05.09.2016 07:14:10 | Region: Alkatraz
Lieber xyz,
wie immer gilt: Genau hinschauen! Die rechtlichen Bestimmungen anderer Länder kenne ich nicht, sind mir auch egal. Es geht um die Frage: Muß ein deutscher Verkäufer, wenn er eine Destille in die Niederlande schickt, dies anmelden? Muß er nicht und tut er auch nicht! So ist das Gesetz. Hier die aktuellen Lieferbedingungen von drei Verkäufern aus Deutschland:
1."Alternativ können wir die Destille auch ins Ausland versenden ohne das bei den Behörden anmelden zu müssen. Sie können auch bestellen wenn Sie eine Rechnungs- und Lieferaresse im Ausland angeben können. Einzig der Versand innerhalb Deutschlands und der Schweiz muß angemeldet werden."
2. "Gerne versenden wir wesentlich größere Schnapsbrennereien ins Ausland, der deutsche Zoll überwacht Lieferungen innerhalb Deutschlands. Ein Versand ins Ausland unterliegt nicht der deutschen Meldpflicht."
3. "Alternativ können Sie eine Liefer- und Rechnungsadresse im Ausland (außerhalb der Schweiz oder Deutschland) angeben, dann dürfen wir die Destille ohne Zollmeldung versenden."
( Die Fehler sind nicht von mir)
Also noch einmal, ganz langsam: Ich bestelle nicht im Ausland, sondern ein niederländischer Freund bestellt in Deutschland und läßt sich das nach Holland schicken. Bitte genau lesen!
Dein Satz: "Wird in Deutschland eine Anlage aus einem EU-Land bestellt oder von dort mitgenommen und diese Anlage ist in diesem EU-Land meldepflichtig gewesen, steht nach 4 Wochen nicht der Weihnachtsmann sondern der deutsche Zoll vor deiner Tür." trifft also nicht zu, da ein Ausländer in Deutschland bestellt. Rechtlich ein großer Unterschied. Ein europäisches Melderegister für Brennanlagen gibt es nicht, allen Befürchtungen zum Trotz. Gibt es nicht!!
Allerdings gibt es in den Ländern sehr unterschiedliche Regelungen. Aus Spanien zum Beispiel konnte man sich früher alles schicken lassen, jetzt müssen die das dem Zoll melden.So ist das auch in einigen anderen Ländern.
Aber wie gesagt: Deutsche Versender, die nach Holland versenden, müssen und werden nix melden!

RE: Rechtslage Niederlande

Alambix am 04.09.2016 16:56:47 | Region: Eburonien
Hallo Hubert,

habe mal ein bisschen rumgestöbert. Ist aber wohl in niederländisch.

+ Hier ein interessanter blog: http://blog.wetrecht.nl/zelf-alcohol-maken-mag-dat/

+ Offizielle Dokumente von der nl. Duane bzgl. Anmelden und Betreiben einer Destille: http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/themaoverstijgend/programmas_en_formulieren/aanvraag_vergunning_voorhanden_hebben_enof_gebruiken_of_vervaardigen_distilleertoestel

+ Hier ein Urteil dazu: http://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:RBNNE:2015:4950

+ Und schließlich der Gesetzestext (viel Spaß beim Studieren!): http://www.wetboek-online.nl/wet/Wa.html

Ich hatte das auch mal irgendwo kurz und prägnant auf einer Seite, kann es aber derzeit nicht zurückfinden. Aber ich hoffe, Du kommst hiermit weiter.

Gruß Alambix

@Baerbeli
Mit Auslandseinkäufen wäre ich schon vorsichtig. Es gibt hier in Europa so etwas wie Amtshilfe. Vielleicht sind sie in Ungarn oder Slowenien nicht so scharf, weil es im Land selber erlaubt ist, aber in Österreich, Belgien, Deutschland und Holland, wäre ich schon vorsichtiger. Spätestens, wenn an der Kasse nach den Personalien gefragt wird, würde ich das Dingen wieder zurückstellen und im Supermarkt einen Suppenkessel und was Kupferrohr besorgen.

RE: Rechtslage Niederlande

baerbeli am 05.09.2016 07:23:33 | Region: Singsing
Lieber Alambix,

auch zu Dir: Lesekompetenz entwickeln. Dass ich beim Kauf einer Destille in den Niederlanden nach meinem Namen gefragt werde, weiß ich. Ist auch in einigen anderen Ländern so. Ich habe einen ganz anderen Weg aufgezeigt.Genau lesen! Und dieser Weg ist vollkommen legal und ungefährlich.
der hans vom baerbeli