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Eintrag Nr. 1929 von 3693:
Guten Tag Dr. Schmickl.
Mal wieder eine Frage zur Rechtslage. Wie sie mir in meiner letzten Frage ja schon beantwortet haben ist eine, sogar mehrere 0,5l Brennblasen in Deutschland legal (anmeldefrei). Gibt es auch eine Beschränkung für die Größe des Gärgefäßes in Deutschland ohne das ich es anmelden muss? Und wieviel Alkohol darf ich produzieren ohne es melden zu müssen?
Alkasch, Im Norden
11.Jan.2005 12:51:18
ad 1) Nein, gibt es nicht.
ad 2) Solange Sie mit einer nicht-registrierungspflichtigen Anlage arbeiten und weder die Anlage noch die Produkte gewerblich nutzen, besteht keine Meldepflicht, unabhängig von der Alkoholmenge. D.h. Sie dürfen die Anlage nicht vermieten und den Schnaps nicht verkaufen.
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