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Eintrag Nr. 2069 von 3693:
Hallo Herr Dr. Schmickl,
ich bin Stoffbesitzer in Deutschland und lasse über eine Abfindungsbrennerei 42l diverse Brände (Obstler, Zwetsche und Mirabelle) erstellen. Darf ich diese Schnäpse offiziell an jedermann verkaufen? Falls ja, bin ich umsatzsteuerpflichtig und muss dies dem Zollamt kommunizieren?
Vielen Dank für Ihre Rückinfo!
MfG
Marco Hage
Marco Hage, Baden-Württemberg
15.Apr.2005 09:31:07
Allgemein gilt, wenn Sie die Alkoholsteuer beglichen haben, dürfen Sie den Schnaps auch verkaufen. Insbesondere bei Abfindungsbrennrechten gibt es diesbezüglich jedoch sehr oft Einschränkungen. Am besten erkundigen Sie sich beim Abfindungsbrenner selbst bzw. beim zuständigen Zollamt.
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