Fachfragen zum Schnapsbrennen
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Eintrag Nr. 244 von 3694:
Zu 242/243:
In Deutschland ist nur ein Kesselinhalt von 0,5 liter ohne Anmeldung erlaubt.
Das habe ich schriftlich vom Zoll und vom Bundesministerium der Finanzen!!!
Dirk Gasser, Deutschland
01.Feb.2002 09:50:06
Traurig aber wahr!
:-(
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