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Eintrag Nr. 267 von 3694:
hallo liebes Diskussionsforum!
kann mir jemand sagen, wie groß genau nun eine Brennanlage in Deutschland sein darf, ohne dass sie für den privaten Gebrauch anmeldungspflichtig ist. Bekannt ist mir die Kesselgröße von 0,5 Litern, ich bin mir jedoch nicht sicher, ob dies nur für das Geisten gilt, oder ob man mit einer solchen Anlage auch selber Branntwein (beispielsweise aus Zuckerwasseransatz oder Obstmaische)herstellen darf.
Danke für Eure Antwort Friedrich Frühling
PS.: Ein Lob für Herrn Schmickl für seine Arbeit!!
Friedrich Frühling, Deutschland
24.Apr.2002 16:56:38
Danke für das Lob!
Die anmeldefreie Kesselgröße in Deutschland ist 0,5 Liter Kesselvolumen. Sie können damit Geiste, Maischen usw. brennen. Diese Größe ist frei und an keine weiteren Bedingungen gebunden. Sie dürfen den Alkohol allerdings nur für PRIVATE Zwecke herstellen und nicht verkaufen.
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