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Eintrag Nr. 28 von 3694:
Sehr geehrter Herr Schmickl!
Noch eine Frage: In den ersten Kapiteln Ihres Buches erwähnten Sie, daß sog. Kräuterdestillieranlagen von den gesetzl. Bestimmungen ausgenommen sind. Welche Eigenschaften haben solche Anlagen im Vergleich zu normalen Brennanlagen?
Falls sich diese für das Alkohol-Brennen eignen sollten, wie prüft der Zoll/die zuständige Behörde nach, ob Alkohol oder Kräuter destilliert wird?
Vielen Dank.
MfG
IO
P.S.: Ich schlage vor, eine Art Rezept-Tauschbörse anzubieten. Herr Schmickl, vielleicht eine gute Idee für ein weiteres Forum?
IO, Deutschland
09.Aug.2000 14:22:27
Der Vorgang ist immer der gleiche: eine Flüssigkeit wird verdampft und der Dampf anschließend kondensiert (abgekühlt), sodaß nachher wieder eine Flüssigkeit entsteht. Wasser- und Kräuterdestilliergeräte funktionieren daher nach dem selben physikalischen Prinzip wie 'normale' Brennanlagen zur Spirituosenherstellung. Kräuterdestillen haben jedoch keinen Kessel, sondern Kolben (in der Regel aus Glas, kleines Fassungsvermögen, kein Anbrennschutz) mit einer sehr kleinen Öffnung, sodaß sie für dickbreiige Maischen nicht geeignet sind. Da sie für die Schnapsherstellung nicht geeignet sind, sind sie für den Zoll/zuständige Behörde auch nicht interessant.
Rezept-Tauschbörse ist eine sehr gute Idee, werden wir in Kürze aufnehmen
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