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Eintrag Nr. 29 von 3694:
Sehr geehrter Herr Schmickl,
ich würde gerne mehr über die gesetzliche Regelung erfahren, daß in Deutschland Brenngeräte bis zu einem Volumen von einem Liter zugelassen sind. Wo finde ich Näheres über die rechtlichen Bestimmungen?
Ihr Buch halte ich übrigens für eine gelungene Einführung für Anfänger.
Christian H.
Christian H, Deutschland
16.Aug.2000 14:46:46
Vielen Dank für das Kompliment. In Österreich ist seit ein paar Jahren der Zoll dafür zuständig, vorher war es das Finanzamt. Ich nehme an, daß auch in Deutschland der Zoll für diese Fragen zuständig ist. Die derzeitige Regelung sieht in Deutschland folgendermaßen aus: Bis zu einem Brennkesselvolumen von EINEM Liter ('Probedestillieranlage') dürfen Sie unangemeldet (der Kessel muß auch nicht registriert sein) destillieren so oft und so viel Sie wollen.
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