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Eintrag Nr. 293 von 3694:
Sehr geehrter Hr. Schmickl!
Danke für die Information zu Eintrag Nr. 289.
Wenn man nun aber keine Obstbäume hat, bzw. diese ja für einen Kräuterbrand gar nicht braucht, darf man dann eine Anlage grösser 2 Liter überhaupt betreiben? Oder reicht ein etwas grösserer Kräutergarten aus??
Ihren Vorschlag mit dem Aromakorb werde ich ausprobieren. Ich habe nur Bedenken, dass die relativ grosse (ca. 250-300 Gramm) und sehr fein gemahlene Kräutermasse die Dämpfe kaum durchlässt und es im schlimmsten Fall zu einer Verstopfung kommen könnte.
Ist eigentlich der Aromakorb den Sie anbieten auch für meine Jessernigg Bonsai 1,8 l verwendbar.
Freundliche Grüsse
AHEISS, Österreich
24.Jun.2002 08:27:40
Meines Wissens nach ist in Österreich der Besitz von Obstbäumen die Vorraussetzung dafür, daß Sie eine Anlage registrieren und damit destillieren dürfen. Das für Sie zuständige Zollamt informiert Sie sicher sehr gerne darüber (Informationspflicht an den Bürger) wann Sie Brennen dürfen, wenn Sie nicht über Obstbäume verfügen (da gibt's einige Ausnahmen wie z.B. Bergbauern usw). Wenn Sie nur mit unvergorenen Kräutern und gekauften, destillierten Alkohol arbeiten, handelt es sich um eine 'Alkoholreinigung', auch diese ist meldepflichtig (obwohl nichts zu zahlen ist). Um jedoch eine Alkoholreinigung überhaupt anmelden zu können, müssen Sie über eine registrierte Anlage verfügen...
Warum mahlen Sie die Kräuter fein? Es genügt vollkommen, die Kräuter auf eine Größe von ca. 3-4 cm zusammenzuschneiden, der Alkoholdampf durchdringt diese vollständig (danach ist alles so weich'gedämpft', daß es zwischen den Fingern zerfällt). Wir verwenden auch Gewürze wie z.B. Anis und Kümmel, auch hier hat sich noch nie etwas zusammengepackt, geschweige denn verstopft. Ob unser Aromakorb in Ihre Anlage paßt hängt vom Durchmesser und Höhe des Kessels ab.
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