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Eintrag Nr. 332 von 3694:
Sehr geehrter Herr Schmickl,
haben Sie oder ein anderer Teilnehmer, Informationen über die rechtlichen Bestimmungen über Herstellung und Vertrieb von Likör in Kleinproduktion. Keiner scheint Auskunft geben zu können. Wir wollen in unserem Kloster einen Klosterlikör anbieten.
MFG.
P.Klaus Schlapps OPR
P Klaus Schlapps OPR, Deutschland
21.Aug.2002 16:15:08
Die Likörherstellung sollte rechtlich überhaupt kein Problem geben, da Sie damit keinen Alkohol erzeugen, sondern nur gekauften (bereits versteuerten) Alkohol mit Kräutern oder ähnlichem und Zucker vermischen. Wenn Sie den Likör verkaufen möchten, dann muß dieser natürlich den Regeln des Lebensmittelgesetztes entsprechen. Rechtliche Probleme kann ich mir hier eigentlich nicht vorstellen.
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