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Hallo,
es ist ja so dass bei verschimmeltem Obst (auch leicht) des öfteren Patulin gefunden wird, ein Schimmelpilzgift.
Für dieses gibt es im Lebensmittelrecht Grenzwerte, zumindest was Obstsäfte betrifft.
Angesichts der molren masse des patulins müsste est relatif spät verdampfen, genaueres dazu habe ich nicht gefunden.
Wissen sie ob das gelöste patulin bei der Destillation mit ins destillat uebergeht?
Wie steht es mit der Destillation von schimmeligen Maischen?
Ist die Lebensmittelrechtlich zulässig?
Danke für ihre Hilfe.
patrick Hau, Luxembourg
20.Okt.2009 21:01:11
In Destillaten ist mir kein Grenzwert diesbezüglich bekannt. Auch wenn Patulin nicht ins Destillat gelangt, ist es nicht ratsam verschimmelte Maischen zu brennen, weil dann auch noch andere unerwünschte Abbauprodukte enthalten sind, die, weil leicht flüchtig, sehr wohl im Destillat angereichert werden. Mit dem Vorlauf werden diese zwar Großteils abgetrennt, aber leider nicht vollständig, gravierende Geschmacksfehler sind die Folge. Solche Brände kann man schlichtweg als grauenhaft bezeichnen.
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