Eintrag Nr. 3358 von 3387:
Sehr geehrter Herr Dr. Schmickl,
ich habe eine Fachfrage an Sie.
Folgender Fall liegt vor:
Ich möchte geschmacklosen Alkohol (Buch Seite 110 gelber Kasten) herstellen. Wenn ich Sie recht verstehe wird die Zuckermaische nach ca. 4 Monaten dann destilliert und hat ca 55 %vol. Alkohol (richtig so?).
Nun möchte ich diesen geschmacklosen Alkohol zum Ansetzen verwenden.
Also verdünne ich den vorhandenen 55%vol geschmacklosen Alkohol auf 43, bzw. 53%vol (Buch Seite 111 gelber Kasten).
Nach der Ziehdauer von 6-8 Wochen (Buch Seite 113 gelber Kasten) möchte ich den Angesetzten destillieren, indem ich den Angesetzten in den Kessel und die Früchte in den Aromakorb lege.
(Bis hier alles richtig gemacht?)
Auf Seite 113 (Kapitel: Angesetzte) schreiben Sie: "Bevorzugen Sie klaren [...] Schnaps, so destillieren Sie den Angesetzten, OHNE IHN VORHER ZU VERDÜNNEN".
Auf Seite 125 (Kapitel: Geistherstellung) schreiben Sie jedoch: " Verdünnen Sie den Alkohol immer auf ca. 10-12%vol. Alkohol."
Meine Frage:
Soll ich den Angesetzten also erst mit den vorhandenen 43, bzw. 53 %vol Alkohol destillieren und dann verdünnen, oder erst auf 10-12%vol Alkohol verdünnen und dann destillieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort
M. Heim
Melanie Heim, NRW
25.Nov.2009 10:24:35
|