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Eintrag Nr. 3423 von 3665:
Hallo!
Eine Frage zur Produktbezeichnung:
Ich habe aus ca. 40 lt. Kirschmaische einen Raubrand hergestellt. Nachdem noch einige Kirschen am Baum waren, habe ich diese nun dem Raubrand zugesetzt und nach einigen Tagen erst den Feinbrand durchgeführt.
Fällt diese Vorgangsweise bereits unter die Kategorie "Obstbrand durch Einmaischen und Destillieren", oder kann ich mein Produkt auch noch "100% Fruchtdestillat" nennen?
mfg
A. Liebminger, Weinviertel
12.Jul.2010 09:20:29
Mit Ihrer Frage haben Sie mich jetzt verunsichert, aber meines Wissens ist nur die Bezeichnung "-brand" (also Apfelbrand, Birnenbrand, Kirschbrand usw.) die gesetzlich geschützte Bezeichnung für reine Destillate aus (Frucht)maischen (dabei ist es unerheblich, ob Sie in den Kirsch-Rohbrand ein paar Kirschen gegeben haben). Es dürfen keine Aromastoffe, Fremdalkohol usw. zugesetzt sein. Außer "-geist" und eventuell noch "-wasser" sind alle anderen Bezeichnungen nur Fantasienamen, die vom Hersteller so gewählt werden, dass dem Kunden die wahre Herkunft (z.B. wurde Industriealkohol mit Aromstoffen zugemischt) möglichst verborgen bleibt. Zum Glück für Österreich: hier (und nur hier) ist es in solchen Fällen gesetzlich vorgeschrieben auf der Flasche "Spirituose" anzugeben (meist sehr klein gedruckt auf der Rückseite).
So auch die Bezeichnung "100% Fruchtdestillat". Destilliert wurden schließlich alle Spirituosen, wenn ein Apfel im Spiel war, kann man "Frucht" dazuschreiben und "100%" klingt immer gut...
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