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Eintrag Nr. 77 von 3694:
Hallo Herr Dr.Schmickl,ich habe durch Zufall Ihre Homepage entdeckt und lese sie mit grossem Interesse.Ihr Buch werde ich mir in den nächsten Tagen besorgen.Bisher habe ich mich nur mit Ansatzschnäpsen und Likören beschäftigt und auch einige Leckereien zustande gebracht.Nun interessiere ich mich auch fürs Brennen von Schnäpsen.Können Sie mir sagen,wie es in Deutschland rechtlich mit dem Brennen von kleineren Mengen für den Eigenbedarf aussieht??? Ist es grundsätzlich verboten???Welches Material ist beim Selbstbau einer Brennanlage (ich hoffe auf die Bauanleitung in Ihrem Buch)eher zu empfehlen,Kupfer oder Edelstahl?Oder vielleicht sogar eine Kombination von beiden Materialien?Über eine Antwort würde ich mich freuen.Gruss,R.Kaiser.
RKaiser, Deutschland
16.Jan.2001 21:46:34
In Deutschland ist das Brennen mit einem Kesselvolumen von 1 Liter oder kleiner anmeldefrei. Sie können mit diesem Gerät brennen sooft Sie wollen.Wenn Sie die Maische zuckern (bei nicht-gewerbsmäßigen Brennern erlaubt), wodurch bereits dort ein höherer Alkoholgehalt entsteht, kommt somit je Brennvorgang einiges heraus.
Bezüglich der Materialien beim Selbstbau einer Anlage ist es egal, ob Sie Kupfer oder Edelstahl verwenden. Es wird immer wieder erzählt, daß Kupfer durch seine katalytische Wirkung organische Säuren und Ester abbaut, aber unserer Erfahrung nach merkt man nichts. Um eventuell eine Wirkung zu erzielen, müßte man da schon mit einer großen Menge Kupferspänen arbeiten, aber auch das halte ich für fragwürdig. Kupfer ist halt sehr leicht zu bearbeiten, außerdem sieht es optische sehr schön aus.
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