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Eintrag Nr. 91 von 3694:
Guten Tag Herr Schmickl,
Gratulation zu Ihrem wirklich interessanten Buch. Meine Fragen an Sie:
Wie ist die gesetzliche Regelung in Österreich? Wann ist Schnapsbrennen melde bzw. steuerpflichtig?( Kesselgröße, Maischemenge )
Ist das aufzuckern der Maische erlaubt?
mfg
Heimo Pflegpeter
Heimo Pflegpeter, Österrreich
31.Jan.2001 07:41:39
In Österreich ist ein Brennkessel von 2 Liter oder kleiner anmeldefrei. Damit können Sie nun brennen, sooft Sie wollen, Vorraussetzung natürlich, daß Sie es nicht gewerblich nutzen wollen. Die Maischemenge ist unreguliert, es kommt nur auf die Kesselgröße an. Das Aufzuckern der Maische ist für den Privatgebrauch erlaubt, wenn Sie jedoch gewerblich oder meldepflichtig Brennen, dürfen Sie nicht zuckern. Der Grund: durch die Zuckerzugabe kann das Finanzamt die zu entrichtende Steuer nicht mehr bestimmen. Qualitätseinbußen sind nicht gegeben.
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