Die Destillation von Schnaps

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RE: Amazingstill
Von: Zwickl am 21.02.2003 17:32:50 | Region: Österreich
Methanol kann auch nicht mit "normalen" pot und reflux stills entfernt werden --> bildet mit EtOH ein Azeotrop.
Du meinst wahrscheinlich den Vorlauf, der wird meist als "Summe Acetaldehyd" (in Wirklichkeit ein Stoffgemisch) bestimmt. Nun, wegen dem Vorlauf mache ich mir weniger Sorgen, weil es stimmt wirklich was Schmickl da immer behauptet: je sauberer, desto weniger. Bei Zucker-Wasser ist kein Dreck drin, also auch kein Vorlauf.

Gesetzeslage: wo sie's brauchen, sind die Bürokraten überhaupt nicht blöd. In der EU-Richtlinie, die für alle EU Staaten verbindlich ist, steht ein einfacher und leider unmißverständlicher Satz:
"Alle Anlagen mit denen Alkohol destilliert werden kann, müssen als Verschlussanlagen ausgeführt sein." (In AT und DE gibt's für Abfindungsbrennereien extra Ausnahmen vom EU-Recht)
Verschlussanlagen heißt natürlich hochoffiziell mit Registrierung und allem drum und dran. Und "destillieren" kann auch nicht uminterpretiert werden: Flsgk. verdampfen (muß also nicht unbedingt dazu kochen, es geht dann nur schneller) und den Dampf anschließend wieder kondensieren. "Slow Evaporation" heißt ja auch eigentlich nur "Langsame Verdampfung".

Wie sagte ein Österr. Zöllner einmal so schön: "Wir können doch nicht jeden Druckkochtopf registrieren." (in bezug auf die strenge EU-Richtlinie, daß demnach sogar 2 L Anlagen registrierungspflichtig sind). Genau so ähnlich verhält es sich hier auch: Die Einzelteile sind legal, der Zusammenbau und die Zweckentfremdung aber nicht mehr so ganz. Diesbezüglich stimmt die Werbung dieser "Dampf-Eimer" also nicht wirklich.

ciao
Zwickl
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