Die Destillation von Schnaps

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Einteilungen nach Branntweinmonopolgesetz
Von: Blaukreuzler am 11.09.2003 22:05:16 | Region: Nirvana
Du bist Obsterzeuger,
d.h. lediglich "Stoffbesitzer" und besitzt weder eine eigene Brennerei noch erworbenes Brennrecht.
Du darf aber aus (wohlgemerkt selbstgewonnenen und nicht etwa dazugekauftem ) Obst 50l /Jahr Alkohol bei einer Lohnbrennerei gegen "Abfindung" brennen lassen.
Dabei kassiert der Staat wie immer fleißig mit und, um es sich einfach zu machen, hat er bereits VORAB für jede Maischesorte einen eigenen Steuersatz (nach Alkoholgrad) festgelegt.
Deswegen ist es auch verboten, mittels Hilfsmittel den Alkoholendgrad anzuheben; "die Sonne ins Faß scheinen zu lassen". Alles was nämlich über die Schätzung hinausgeht, geht zugunsten des Brenners.
Bei einer Verschlußbrennerei ist tatsächlich alles unter Verschluß. Hier durchläuft der Sprit einen verplomten, mit einem Liter-Zählwerk versehenen "Tresor". Und alles was jetzt gewonnen worden ist, interessiert den Staat. Er kassiert im NACHHINEIN. Je mehr Alkohol, desto höher für ihn die Steuereinnahmen. Deswegen auch keine Einschränkungen hinsichtlich aller Grund,- Zuschlags- und Hilfsstoffe, welche den Alkoholgehalt erhöhen könnten.

Das muß erst mal reichen.
Google mal`n bißchen rum

XXX
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