Die Destillation von Schnaps

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Beitrag:

RE: Das Ende aller Träume??
Von: Brenner am 27.03.2004 12:45:48 | Region: Hinterdemhinterland
Was soll der Geiz?

Wenn jemand in seiner Garage das Tempolimit überschreitet, interessiert das niemanden!

Richtig ist, dass das Brennen von Schnaps in D in Behältern über 0,5 Liter verboten ist (in A wohl über 2 l). Das Einmaischen ist erlaubt! Allerdings nicht bei Bier ohne Beschränkung! Biermaischer müssen das dem Zoll in D melden und bis 200 Liter pro Jahr ist das kein Problem. Alles andere ist Grauzone, solange man es selbst verbraucht. Kritisch wird es, wenn die Maische gesäuert wird, z.b. mit Biogen. Das glaubt einem kein Zöllner mehr, das man das so trinken wollte. Aber was solls?

Wer so blöd ist und seine Brennprodukte über ebay verkauft (30% der Teilnehmer dort sind Finanz- und Zollbeamte), der hat selbst schuld!

Im Übrigen reicht eine 0,5 l Destille für den Genuss! Mehr habe ich auch nicht und ich bin immer wieder be-GEIST-ert. :)

Achja: dieser "iberische" Destillenproduzent sitzt in D und lässt das Zeug in Spanien fertigen. Lange wird es den kaum noch geben. Der haut mit seinen Anlagengrößen einfach dem Zoll ins Gesicht. Das lassen die sich nicht mehr lange gefallen. *fg*

Ich würde dringend abraten, dort etwas zu kaufen!
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