Die Destillation von Schnaps

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Beitrag:

RE: Zoll stellt sich stur keine Peilung warum!
Von: Versuchsbrenner am 08.02.2006 12:07:04 | Region: Pr.
Hallo Hinze

....."die zur privaten Herstellung oder Reinigung
von Branntwein geeignet sind, nicht anzeigepflichtig".

Richtig!!

Aber das BRENNRECHT hast Du nicht.
Du solltest anstatt beim Zollamt mal beim
Zoll-Kriminalamt in Kaiserslautern nachfragen.
Von dort werden die kleinen Schwarzbrenner
betreut.

Hoffnung gibt es aber ab Mitte 2007. Dann wird unser Gesetz aus Kaiser's Zeiten duch ein neues EU-Recht (hoffentlich) gekappt.
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