Die Destillation von Schnaps

Möchten Sie mit anderen Ihre Erfahrungen zur Destillation von Schnaps austauschen? In diesem Forum dreht sich alles um das Schnapsbrennen als Hobby. Bitte beachten Sie unsere Forenregeln (siehe Hilfreiche Tipps zur Benützung).

Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

RSS-feeds

Die neuesten Einträge aller Foren können bequem via RSS-Feeds empfangen werden. Es besteht die Möglichkeit, RSS-Feeds in Ihrem Browser zu abonnieren, auf einen speziellen Feedreader zurückzugreifen, oder den Feed auf einer Website darzustellen. Durch das Abonnieren oder Integrieren eines RSS-Feeds erhalten Sie kurze Informationsblöcke mit den letzten 10 Einträgen des abonnierten Forums. Um einen RSS-Reader zu finden, einfach nach "RSS reader" googeln, hier zwei Beispiele für eine Erweiterung des Chrome-browsers: Feedbro, angeboten von Nodetics https://chrome.google.com/webstore/detail/feedbro/mefgmmbdailogpfhfblcnnjfmnpnmdfa?hl=de Dieser Reader verlangt keine Registrierung. RSS Feed Reader, angeboten von feeder.co https://chrome.google.com/webstore/detail/rss-feed-reader/pnjaodmkngahhkoihejjehlcdlnohgmp?hl=de Gibt es für Chrome, Safari, iOS und Android, Registrierung erforderlich. Um den Feed zu empfangen klicken Sie auf das RSS-icon rechts über dem Forum, unter "Suchbegriff eingeben...".

Hilfreiche Tipps zur Benutzung:

Nachfolgend ein paar Regeln, damit die hohe Qualität auch zukünftig so erhalten bleibt.
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  • Das Forum ist sehr umfangreich und es wurden bereits viele Themen ausführlich behandelt. Es empfiehlt sich daher, bevor Sie einen neuen Beitrag hinzufügen, die Suchfunktion zu benutzen bzw. die erweiterte Suchfunktion, um Beiträge mit gleichem Inhalt zu vermeiden.
  • Wenn Sie einen Beitrag hinzufügen oder beantworten, haben Sie danach die Möglichkeit, Ihren geschriebenen Text zu ändern. Lesen Sie daher Ihren Text nach dem Abspeichern noch einmal sorgfältig durch und klicken gegebenenfalls auf "Beitrag ändern".
  • Wenn Sie eine Frage stellen, erwarten Sie sich auch eine Antwort. Denken Sie auch bei der Formulierung der Frage daran. Zu allgemein gehaltene Fragen wie "Wie brenne ich Schnaps?", "Es kommt kein Öl raus, was mach' ich falsch?" oder "Essig gärt nicht, warum?" wird kaum jemand beantworten.
  • Die drei Themenbereiche Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate destillieren und Essigherstellung sind aufgeteilt auf drei verschiedene homepages. Jede homepage enthält die beiden Foren "Rezepte" - für alle Themen über Früchte und Rezepturen - und "Diskussion", für alle anderen Themen in Bezug auf Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate oder Essigherstellung. Sollten sich versehentlich Beiträge im falschen Forum befinden, verschieben wir sie ins richtige Forum. Diese Beiträge wurden also nicht gelöscht, nur verschoben.
  • JEDE ART VON WERBUNG WIRD AUSNAHMSLOS GELÖSCHT! Dies betrifft auch scheinbar "unschuldige" Einträge, wie "Habe eine Frage zu ..." bzw. "Hat jemand Erfahrung mit ..." gefolgt von links oder Bildern zu irgendwelchen externen shops.
  • Ebenso werden "Gaga"-Beiträge, die wahrscheinlich von Betrunkenen stammen oder mit den drei Themenbereichen nicht das entfernteste zu tun haben, z.B. Fußball oder "Wo kann man hier CDs brennen?", ausnahmslos gelöscht.
  • Alle Foren sind STRENG ANONYM, daher keinesfalls echte Namen oder Adressen eingeben.
  • Jeder Versuch einer persönlichen Kontaktanbahnung wird sofort gelöscht. Für diesen Zweck gibt's inzwischen ja zahlreiche soziale Netzwerke.
  • IP-Adressen der Verfasser werden NICHT gespeichert!
  • E-mailadressen werden nicht an Dritte weitergegeben oder von uns auf eine andere Art und Weise benutzt. Die Eingabe erfolgt rein freiwillig und ist quasi Ihre ID. Im Gegensatz zu den meisten anderen Foren ist bei uns keine Registrierung oder irgendein login notwendig um teilnehmen zu können. Es kann daher vorkommen, dass versehentlich ein Pseudonym von zwei Personen verwendet wird. Und damit gibt's bei den Einträgen keine Verwechslungen.
So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Beitrag:

RE: Zoll stellt sich stur keine Peilung warum!
Von: Hinze am 08.02.2006 14:08:17 | Region: Norden
So habe gerade diese Antwort bekommen auf meine Anfraga an die Zoll-HP:

"Sehr geehrter Herr Hinze ...,

wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie Branntwein für den
Eigenverbrauch brennen und dabei so wenig wie möglich bürokratischen Aufwand
betreiben.
Dann bestünde für Sie die folgende Möglichkeit:

Brenngeräte mit einem Rauminhalt von einem halben Liter oder weniger
unterliegen gemäß
§ 226 der Brennereiordnung (BO) nicht der zollamtlichen Überwachung. Gemäß § 46
des Branntweinmonopolgesetzes (BranntwMonG) und des § 227 BO ist der Verkauf
und Kauf der oben genannten Geräte, die zur privaten Herstellung oder Reinigung
von Branntwein geeignet sind, nicht anzeigepflichtig. Bzgl. der
Steuerentstehung herrscht im hiesigen Oberfinanzbezirk Koblenz folgende
Rechtsauffassung:
Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Menge wird der (reine) Alkohol auf
eine Dezimalstelle kaufmännisch gerundet. Bei einer hergestellten Menge von
weniger als 0,05 lA (reiner Alkoholgehalt) wird demzufolge auf Null abgerundet,
sodass in diesem Fall keine Steuer festzusetzen ist. Damit erübrigt sich auch
eine Steueranmeldung.
Bei Brennblasen von bis zu 0,5 Liter Rauminhalt wird davon ausgegangen, daß
diese Menge in der Regel nicht überschritten wird.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß jeder Brennvorgang als eigene
Herstellungshandlung betrachtet wird und nicht eine gesammelte Meldung von
Brennvorgängen in einem bestimmten Zeitraum (z.B. pro Monat) abzugeben ist. Der
Erwerb von Brenngeräten über einem Rauminhalt von 0,5 Liter ist beim
zuständigen Hauptzollamt anzeigepflichtig.
Hinsichtlich der Branntweinherstellung unterscheidet man grundsätzlich zwei
Möglichkeiten, Branntwein zu erzeugen: in einer Verschluß- oder einer
Abfindungsbrennerei:
Verschlußbrennereien müssen nach § 71 der Brennereiordnung-BO- so eingerichtet
sein, daß sämtliche Alkoholdämpfe innerhalb der Branntweingewinnungs-und
Branntweinreinigungsanlagen zu Branntwein verdichtet werden und der gesamte
Branntwein in die zu seiner Erfassung bestimmten Vorrichtungen fließt. Der
Brennereibesitzer ist verpflichtet, die Brennerei auf seine Kosten
verschlußsicher einzurichten und die Verschlußsicherheit zu erhalten (§ 54
Branntweinmonopolgesetz-BranntwMonG-).
Wegen dieser Sicherungsmaßnahmen darf der Branntwein nur unter Mitwirkung von
Beamten entnommen werden. Die Alkoholmenge, die aus dem Alkoholgehalt und der
Menge des Branntweins ermittelt wird, ist deshalb stets amtlich festzustellen.
Dies geschieht entweder durch eine amtliche Branntweinabnahme in Gegenwart von
Zollbeamten oder durch amtliche Meßuhren (§ 59 BranntwMonG, §§ 186 ff. BO). Der
Betrieb einer Verschlußbrennerei bedarf gemäß § 134 Abs. 2 BranntwMonG einer
Erlaubnis.

Im Gegensatz dazu sind Abfindungsbrennereien (z.B. die Obstabfindungsbrennerei)
Brennereien, die nicht zollamtlich verschlossen sind. Die mit der
Verschlußsicherheit entstehenden Kosten für den Brennereibesitzer für
Einrichtung und Erhaltung entfallen.
Die Menge des herzustellenden Branntweines wird nicht unmittelbar erfaßt,
sondern unter Verzicht auf Verschlüsse amtlich geschätzt. Die Alkoholmenge
ergibt sich aus der Menge der Rohstoffe und einem festgesetzten Ausbeutesatz (
§ 114 BO). Es verbleibt dem Brennereiinhaber eine steuerfreie Überausbeute. Der
in den Abfindungsbrennereien ordnungsgemäß hergestellte Branntwein ist
regelmäßig nach § 76 Abs. 1 Nr. 2 BranntwMonG ablieferungsfrei, dh. er kann
selbst vermarktet werden.
Für den Abfindungsbranntwein sieht das Gesetz einen ermäßigten Steuersatz vor.
Dieser beträgt statt dem Regelsteuersatz von 1303 EURO/Hektoliter reiner
Alkohol nur 1022 EURO/Hektoliter reiner Alkohol. Abfindungsbrennereien zählen
zu den Obst- und Kleinbrennereien, die jährlich 50 l Alkohol herstellen dürfen.
Einen Haken existiert allerdings:
Seit der Einführung des Branntweinmonopols im Jahre 1919 darf sich die Anzahl
der Abfindungsbrennereien lediglich im Rahmen einer auf den jeweiligen
Oberfinanzbezirk bezogenen Grenzzahl bewegen. Ob diese Grenzzahl für Ihren
Bezirk bereits ausgeschöpft ist, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen
Hauptzollamt.
Sollte die Grenzzahl die Errichtung einer Abfindungsbrennerei nicht zulassen,
so bleiben Ihnen nur zwei Möglichkeiten.
Entweder Sie beantragen eine Verschlußbrennerei oder aber Sie bleiben bei dem
Brenngerät bis 0,5 Liter Rauminhalt.

Die genauen Details hinsichtlich Zulassung/Genehmigung, inbesondere Auskünfte
über die für den Einzelfall zur Anwendung kommenden Regelungen erfragen Sie
bitte bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, siehe
http://www.zoll.de/service/dienststverz/index.html .

Allgemeine Informationen, siehe
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/g0_branntwein/index.h
tml

Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag ... "

Namen habe ich da jetzt mal rausgenommen.
Wer hat jetzt Recht?
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