Die Destillation von Schnaps

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RE: Hausbrennrecht in Tirol
Von: H am 25.09.2009 10:13:10 | Region: Tirol
Hallo!

Ich habe in etwa die gleiche Frage wie der Verfasser dieses Artikels. Ich habe vor mir eine 2L Destilie zu kaufen und rein zum Spass und als Hobby ein bissl aus den Zwegschen von meinen 2 Bäumen im Garten a Schnapserl brennen (klar will ich das Zeug dann auch trinken;-)).

Jetzt habe ich schon 4 Tage in allen möglichen Foren gesucht um mich über die genaue Rechtslage zu erkundigen. Leider nur mit begrenztem Erfolg. Ich glaube auch deshalb, weil (auch in den österreichischen Foren) oft deutsches Recht mit Ö – Recht vermischt wird.

In meiner Verzweiflung habe ich dann sogar am Zollamt in Innsbruck angerufen und wollte mich vor Ort erkundigen. Der nette Herr hat mich dann glaub ich falsch verstanden,… er sagte ich sei ein Abfindungsbrenner und können alles von meinem Garten brennen jedoch nur zu gewissen Zeiten und unter staatlicher Kontrolle ?!?!

Ausserdem sagte er noch, dass es mit diesen „Kleinmaschinen“ sowieso unmöglich sei Schnaps zu brennen, da sie nicht ausreichend Maische fassen können und man für ca 3 L Schnaps schon mindestens 100kg Maische braucht… stimmt das?

Ich will doch nur ein bisschen Hobbymäßig brennen ohne das ganze unnötig zu komplizieren !! Ich dachte immer wir in Tirol hätten das sogenannte Hausbrennrecht und könnten kleine Mengen (die genauen Mengen sind auch nirgends niedergeschreiben!!) für den Privatgebrauch ohne Meldung herstellen?

Darum meine Konkreten Fragen:

Muss ich den Kauf ein 2L Maschine (Destilie) in Österreich melden?
Kann ich dann die Zwegschen: maischen, brennen ohne Probleme zu bekommen
Ist es überhaubt möglich mit einem so kleinen Tischgerät etwas zu brennen aus Maische? (muss auch gar nicht viel sein wär schon mit 100ml zufrieden – wie gesagt es geht mehr um den spass)

Ich würde mir echt gern endlich das Buch bestellen, eine Destilie hier kaufend und dann loslegen :-(

Bitte helft mir!! Ich weiss gerade dieses Thema wurde schon mehr als breit durchdiskutiert aber österreichisches Recht geht wirklich nicht klar hervor.

Lg Hubert
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