Die Destillation von Schnaps

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RE: Alkoholgehalt nach Gay Lussac bestimmen
Von: baerbeli am 07.11.2008 08:07:55 | Region: nrw
Lieber Urs!
Die Angaben über den Alkoholgehalt einer Flüssigkeit erfolgen in Gewichts- oder in Volumprozenten. Mischt man 100 L. Alkohol mit 100 L. Wasser, so erhält man 192,75 L. Gemisch. Da nun in diesen 192,75 L. Gemisch 100 L. Alkohol enthalten sind, so enthalten 100 L. Gemisch 51,8 L. Alkohol, d. h. so beträgt der Alkoholgehalt des Gemisches 51,8 Volumprozent. Die 100 L. Wasser wiegen 100 kg, die 100 L. Alkohol aber nur 79,45 kg; das Gewicht des Gemisches ist also 179,45 kg, und der Alkoholgehalt desselben berechnet sich zu 44,2 Gewichtsprozent. Diese letztere Angabe ist stets ganz unzweideutig; das Volumen der Flüssigkeiten ändert sich dagegen mit der Temperatur, und deshalb muß bei Angaben in Volumprozenten stets auch die Temperatur angegeben werden. Die Normaltemperatur, auf welche sich in Deutschland alle Angaben beziehen, ist 15,6° C. oder 12,5 R., und die obige Angabe (51,8 Volumprozent) bedeutet also, daß aus einer Menge dieses Gemisches, welche bei 12,5 R. 100 L. füllt, 51,8 L. Alkohol von 12,5 R. gewonnen werden können. Man darf aber nicht folgern, daß nun ein gleiches Gemisch aus 51,8 L. Wasser und 48,2 L. Wasser hergestellt werden könne. Wie es sich damit verhält, zeigen die obigen Zahlen. Dagegen ist die Angabe in Gewichtsprozenten auch zur Herstellung von Gemischen in gewünschter Stärke direkt verwendbar. Hat man daher die Aufgabe, nach Angabe in Volumprozenten eine Mischung anzufertigen, so verwandelt man die Volumprozente in Gewichtsprozente. Dies geschieht durch Multiplikation derselben mit dem spezifischen Gewicht des Alkohols (0,7946) und Division des Produkts durch das spezifische Gewicht der verlangten Mischung.

Die Ermittelung des spezifischen Gewichts einer Alkoholmischung hat an sich für die Praxis keinen Wert, sie dient eben nur als Basis zur Berechnung des Alkoholgehalts. Man hat deshalb auf der Skala der Aräometer statt der spezifischen Gewichte sogleich die denselben entsprechenden Alkoholgehalte notiert und nennt solche Aräometer Alkoholometer (Branntweinwage). Das bei uns gebräuchlichste Instrument ist das Volumprozent-Alkoholometer von Tralles, dessen Angaben für die Temperatur von 12,5 R. gelten. Um der oft sehr lästigen genauen Herstellung dieser Temperatur überhoben zu sein, beobachtet man bei der gerade herrschenden Temperatur, bestimmt dieselbe mittels eines Thermometers und benutzt eine Tabelle, nach welcher die gefundene Zahl (der scheinbare Alkoholgehalt) korrigiert wird. Neben dem Alkoholometer von Tralles ist bei uns noch das Richtersche im Gebrauch, dessen Gewichtsprozentskala aber unrichtig ist. Die Angaben nach Gay-Lussac, welche sich auf eine Temperatur von 12° beziehen, können mit denen nach Tralles als gleichbedeutend genommen werden. Auch die Aräometer von Baumé, Beck und Cartier sind noch vielfach im Gebrauch.

der hans vom tapfer rechnenden baerbeli
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