Die Destillation von Schnaps

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Beitrag:

RE: Frage zum Abfindungsbrennrecht!
Von: Bacher Arnold am 13.01.2010 16:12:13 | Region: Kaernten Gailtal
Hy Philip!

Als Abfindungsbrenner bezahlst du die Steuer für
die Maische,das heißt für 100 Lit. Apfel od.Birnen-
maische werden Dir für 3 Lit. Brand Steuer verrech-
net,das heißt nach Abtrennung von Vorlauf
0,1-0,2 Lit. und Mittl.bei 60% Vol. hast Du ca. 4,2 Lit.Alk. mit 70% Vol.jetzt
den Nachl. bis 20% Vol. 2.5 Lit. Nachl. insgesamt
6,8 Lit. lt. Zoll hast Du 3 Lit.Alk. gebrannt.
Verschlußbrenner müssen am Kühler vor der Alkoholvorlage einen Zähler montieren und der Durchlauf wird versteuert,in Österr.wird dann im
beisein des Zollbeamten der Vor.-Nachl. vernichtet
und der Mittellauf versteuert.
Wegen dem Alkoholkauf warum sie das nicht gerne
sehen habe ich nicht nachgefragt wurde aber erlaubt.

MfG Arnie
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