Die Destillation von Schnaps

Möchten Sie mit anderen Ihre Erfahrungen zur Destillation von Schnaps austauschen? In diesem Forum dreht sich alles um das Schnapsbrennen als Hobby. Bitte beachten Sie unsere Forenregeln (siehe Hilfreiche Tipps zur Benützung).

Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

RSS-feeds

Die neuesten Einträge aller Foren können bequem via RSS-Feeds empfangen werden. Es besteht die Möglichkeit, RSS-Feeds in Ihrem Browser zu abonnieren, auf einen speziellen Feedreader zurückzugreifen, oder den Feed auf einer Website darzustellen. Durch das Abonnieren oder Integrieren eines RSS-Feeds erhalten Sie kurze Informationsblöcke mit den letzten 10 Einträgen des abonnierten Forums. Um einen RSS-Reader zu finden, einfach nach "RSS reader" googeln, hier zwei Beispiele für eine Erweiterung des Chrome-browsers: Feedbro, angeboten von Nodetics https://chrome.google.com/webstore/detail/feedbro/mefgmmbdailogpfhfblcnnjfmnpnmdfa?hl=de Dieser Reader verlangt keine Registrierung. RSS Feed Reader, angeboten von feeder.co https://chrome.google.com/webstore/detail/rss-feed-reader/pnjaodmkngahhkoihejjehlcdlnohgmp?hl=de Gibt es für Chrome, Safari, iOS und Android, Registrierung erforderlich. Um den Feed zu empfangen klicken Sie auf das RSS-icon rechts über dem Forum, unter "Suchbegriff eingeben...".

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  • Wenn Sie eine Frage stellen, erwarten Sie sich auch eine Antwort. Denken Sie auch bei der Formulierung der Frage daran. Zu allgemein gehaltene Fragen wie "Wie brenne ich Schnaps?", "Es kommt kein Öl raus, was mach' ich falsch?" oder "Essig gärt nicht, warum?" wird kaum jemand beantworten.
  • Die drei Themenbereiche Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate destillieren und Essigherstellung sind aufgeteilt auf drei verschiedene homepages. Jede homepage enthält die beiden Foren "Rezepte" - für alle Themen über Früchte und Rezepturen - und "Diskussion", für alle anderen Themen in Bezug auf Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate oder Essigherstellung. Sollten sich versehentlich Beiträge im falschen Forum befinden, verschieben wir sie ins richtige Forum. Diese Beiträge wurden also nicht gelöscht, nur verschoben.
  • JEDE ART VON WERBUNG WIRD AUSNAHMSLOS GELÖSCHT! Dies betrifft auch scheinbar "unschuldige" Einträge, wie "Habe eine Frage zu ..." bzw. "Hat jemand Erfahrung mit ..." gefolgt von links oder Bildern zu irgendwelchen externen shops.
  • Ebenso werden "Gaga"-Beiträge, die wahrscheinlich von Betrunkenen stammen oder mit den drei Themenbereichen nicht das entfernteste zu tun haben, z.B. Fußball oder "Wo kann man hier CDs brennen?", ausnahmslos gelöscht.
  • Alle Foren sind STRENG ANONYM, daher keinesfalls echte Namen oder Adressen eingeben.
  • Jeder Versuch einer persönlichen Kontaktanbahnung wird sofort gelöscht. Für diesen Zweck gibt's inzwischen ja zahlreiche soziale Netzwerke.
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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Beitrag:

RE: www.zoll.de: Branntweinherstellung in Kleindestilliergeräten/Herstellung ätherischer Öle
Von: tut nicht zur Sache am 15.04.2012 15:51:54 | Region: ebensowenig
Nähere Hinweise zu "Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung" habe ich leider nicht, mittels der oben angebenen Nr. 406, des Titels und 14. Dezember 1999 sollte die Angabe eindeutig sein.

Bei dem von Dir angegebenen link erscheint leider: "Der Internetauftritt der Zollverwaltung wurde komplett umgestellt. Die von Ihnen aufgerufene URL existiert deshalb nicht mehr." Trotzdem vielen Dank dafür! Habe dort im Suchfeld nach Alkoholherstellung gesucht, bin dann auf folgenden Artikel gestoßen, der genau das gleiche wiedergibt wie das Zitat von mir oben (abgeschrieben von einer Papier-Kopie). SUPER, jetzt gibt's den Inhalt auch online, jederzeit abrufbar! Hier der korrekte link und zur Sicherheit den Text auch dazu, falls die ihre Seite wieder mal komplett umstellen.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstoffe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Branntwein/Herstellung-Branntwein/herstellung-branntwein.html

---- Zitat Anfang ----

Herstellung von Branntwein in Deutschland

Die Branntweingewinnung ist in Deutschland grundsätzlich nur in Verschluss- oder Abfindungsbrennereien erlaubt.

Hinweis
Die private Herstellung von Branntwein ist in Deutschland daher grundsätzlich unzulässig.

Branntweinherstellung in Kleindestilliergeräten/Herstellung ätherischer Öle

Es ist in Deutschland grundsätzlich verboten, Vorrichtungen (insbesondere Destilliergeräte), die zur nicht gewerblichen Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignet sind, anzubieten, anzupreisen oder zu verkaufen. Der bloße Besitz eines solchen Destilliergerätes ist nicht verboten.

Bitte beachten Sie, dass solche Destilliergeräte nach dem Erwerb vom Hauptzollamt gesichert oder gar eingezogen werden können, um sicherzustellen, dass kein Branntwein hergestellt wird.

Von dem Verbot ausgenommen sind Kleindestilliergeräte mit einem Raumgehalt von nicht mehr als 0,5 Liter, die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Diese dienen in erster Linie Demonstrations- und Dekorationszwecken. Die Branntweinerzeugung mit solchen Geräten ist zulässig, da ihr verhältnismäßig hoher Preis außer Verhältnis zum Steuerwert des erzeugten Branntweins steht.

Hersteller von Kleindestilliergeräten mit einem Raumgehalt von nicht mehr als 0,5 Liter haben in der Gebrauchsanweisung darauf hinzuweisen, dass es bei der Destillation von Wein im Destillat zur Anreicherung von Methylalkohol und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen kommt und dass das Gerät nur zu privaten Zwecken in Betrieb genommen werden darf und jede gewerbliche Verwendung (z.B. Vermietung) unzulässig ist.

Bitte beachten Sie, dass eine private Nutzung von Brenngeräten oder sonstigen zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeigneten Geräten mit einem Raumgehalt von mehr als 0,5 Liter grundsätzlich verboten ist.

Brenngeräte und sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als 0,5 Liter, die sich außerhalb einer Brennerei befinden, unterliegen gleich den Räumen, in denen sie aufgestellt sind, der amtlichen Überwachung. Unter amtlicher Überwachung versteht man die Prüfungsmaßnahmen der Zollbehörden, beispielsweise den Besuch der Räume, in denen die Geräte aufgestellt sind, um sicherzustellen, dass sie nicht zur Branntweinherstellung benutzt werden.

Sofern Sie also ein solches Gerät oder Teile davon erwerben, haben Sie dies binnen drei Tage nach Empfang unter Angabe des Aufstellungsorts und des Verwendungszwecks beim zuständigen Hauptzollamt schriftlich anzumelden. Die Anmeldung müssen Sie doppelt abgeben. Sie unterliegt keinerlei Formvorschriften. Wollen Sie das Gerät an einem anderen Ort aufstellen, so müssen sie dies spätestens drei Tage nach der Veränderung der Zollstelle anzeigen. Das Hauptzollamt kann für Filtergeräte und Destilliergeräte auf Antrag weitere Erleichterungen oder Ausnahmen von der Anmelde- und Anzeigepflicht zulassen, wenn eine missbräuchliche Verwendung nicht zu befürchten ist (z.B. zur Herstellung ätherischer Öle).

Ausnahmen bestehen für Geräte, die in öffentlichen Lehr-, Forschungs- und Krankenanstalten ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken und die in Apotheken ausschließlich dem Apothekenbetrieb dienen. Diese sind von der Anmeldung und der amtlichen Überwachung befreit, wenn nicht das Hauptzollamt die Anmeldung und amtliche Überwachung anordnet.

Wenn Sie beabsichtigen, Brenngeräte oder sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als 0,5 Liter oder Teile davon abzugeben, ist dies unter Angabe des Erwerbers dem zuständigen Hauptzollamt vor der Abgabe schriftlich mitzuteilen.

Die einzige Möglichkeit, wie Sie als Privatperson in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen aus selbstgewonnenen Obststoffen Branntwein herstellen dürfen, liegt in der Erteilung einer Brenngenehmigung für sogenannte Stoffbesitzer.

Informationen zur Branntweinherstellung als Stoffbesitzer (link zu: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstoffe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Branntwein/Branntweinerzeugung-durch-Stoffbesitzer/branntweinerzeugung.html)

---- Zitat Ende ----


Anmerkung zum letzten Link (Informationen zur Branntweinherstellung als Stoffbesitzer):

demzufolge darf JEDER Stoffbesitzer bei einer Abfindungsbrennerei SELBER BRENNEN!!! (Nicht nur brennen lassen!)
Der Beitrag auf den Sie antworten wollen steht oberhalb.

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