Die Destillation von Schnaps

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RE: www.zoll.de: Branntweinherstellung in Kleindestilliergeräten/Herstellung ätherischer Öle
Von: Kai Künstler am 17.06.2012 14:33:38 | Region: immernoch da
Hallo zusammen,
habe mich lange damit beschäftigt und muß leider festhalten:
"Die Herstellung von Bränden in einer 0,5 Liter oder kleineren Brennanlage ist in Deutschland zwar erlaubt, aber das daraus erzeugte Produkt darf weder getrunken noch veräussert werden. Es muss nach dem Brennvorgang vernichtet (nicht im Rachen entsorgt) werden. Man gönnt uns hier nicht einen Tropfen!!!
Soll wohl so eine Art Entschädigung sein: Ihr dürft ja Brennen üben und Kenntnisse sammeln wie in jedem anderen Land. Ist aber totaler Quatsch wenn man nicht mal lagern und probieren kann???
Gruß aus naja
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