Die Destillation von Schnaps

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Brennrecht

Irgendwer am 11.07.2007 16:47:04 | Region: Irgendwo
Hallo zusammen, vor allem CH-Hobby-Brenner.

Hat jemand von Euch Erfahrung mit der Beschaffung eines Brennrechtes in der Schweiz, für den Hobby-Bereich und nur für die Selbstversorgung ? Gibt es sowas ? Hat's jemand versucht zu bekommen ?
Mit Spannung warte ich auf entsprechende Erfahrungsberichte.

RE: Brennrecht

troll am 16.07.2007 06:46:17 | Region: Hessen
Sollte jemand Info's haben, ob es so etwas auch für Good Old Germany gibt, bitte ebenfalls Antworten.

Danke

RE: Brennrecht

rufus am 18.07.2007 08:58:07 | Region: xx
hallo troll,

steht eigentlich alles auf der seite vom zoll. da ich es aber schon mal rausgesucht hatte, hier noch mal die zitate.

Entgegen der hier allgemein vorherschenden Meinung gibt es in Deutschland immer noch das Branntweinmonopolgesetz und darin steht:

Grundsätzlich unterliegen alle Destiliergeräte in Deutschland der Anmeldepflicht.Die Inbetriebnahme dieser Geräte ist reglementiert und ebenfalls Genehmigungspflichtig.
Ausnahme Brennereiordnung § 145
Es heisst dort in

Abs. 1: Zur Untersuchung von Proben können Brennvorrichtungen ohne amtlichen Verschluß unter folgenden Bedingungen genutzt werden.Der Rauminhalt des Kochkolbens muß so bemessen sein, dass darin auf einmal höchstens 0,5 l der untersuchenden Flüssigkeit entgeist werde kann. ...

Abs. 2: Enthält das Abtriebsergebnis Weingeist, ist es zu vernichten oder der Flüssigkeit der die Probe entnommen wurde wieder zuzusetzen...
Soviel sagt das Gesetz dazu!


Und noch was Interessantes aus dem Branntweinmonopolgesetz:

§ 46
(1) Es ist verboten, folgende Gegenstände anzubieten, anzupreisen oder zu verkaufen:

1.Vorrichtungen, die zur nichtgewerblichen Herstellung oder Reinigung kleiner Branntweinmengen geeignet sind.

2.Anleitungen zur nichtgewerblichen Herstellung oder Reinigung kleiner Branntweinmengen

3.Anleitungen zur Herstellung der in Nummer 1 bezeichneten Vorrichtungen.
(2) Der Reichsminister der Finanzen kann Ausnahmen zulassen.

Auch wenn wir keinen Reichsminister mehr haben, ist das Gesetz noch aktuell und jeder sollte doch wissen, auf was er sich da einlässt und kräftig weiterbrennen.

MfG Rufus

RE: Brennrecht

Grappa am 10.09.2007 19:41:08 | Region: CH-Bielerse
Hallo,

Sieht nicht so gut aus mit dem Erwerb eines Brennrechtes...
Der Erwerb einer 2 Liter Anlage ist in der Schweiz erlaubt, für die Herstellung von ätherischen Ölen.
Du wirst Dich wohl unter die "Moonshiner" gehen müssen, um Deinem Hobby nachgehen zu können.
Ich habe mich längerfristig in "einschlägigen Kreisen mit Erfahrung" über die Handhabung der Gesetze in der Praxis kundig gemacht.
Dabei wird beim Strafmass verschiedene Aspekte wie Grösse der Anlage, produzierte Menge und allenfalls Handel miteinbezogen.
Wenn es sich offensichtlich um ein Hobby handelt, wird der Fall meist relativ glipmflich ablaufen, die Anlage bist Du allerdings in jedem Fall los.
Das wichtigste Credo ist allerdings, niemals Geld fliessen zu lassen, denn wo Geld fliesst gibt's Neider, dann ist der Weg zur Anzeige nicht weit.
Dann wirds dann richtig ungemütlich ( Bussen bis zu 10'000CHF etc.)
Hier noch 2 Links zu weiteren Informationen:
http://www.eav.admin.ch/themen/brennereiwesen/00437/index.html?lang=de
http://www.admin.ch/ch/d/sr/680/index.html#id-8

Grüsse vom Seeland