Die Destillation von Schnaps

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etwas Licht

Moonshiner am 11.05.2013 22:31:46 | Region: Hobbybrennerland
Hier ist ein Zitat aus dem neuen Alkoholsteuergesetz, gültig ab 01.01.2018:


3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermäch tigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bun desrates Vorschriften zu den Absätzen 1 und 2 zu erlassen und dabei insbesondere 1. die Einzelheiten der Anzeigepflichten nach Absatz 1 zu regeln, 2. die Fälle festzulegen, in denen Brenn- oder Reinigungs geräte mit einem Raumvolumen von bis zu 5 Litern vom Verbot nach Absatz 2 ausgenommen werden können

RE: etwas Licht

lordvader am 15.05.2013 11:47:35 | Region: Ö
Gültig ab 2018?? und jetzt schon bekannt???
Wo ist das gesamte Alkoholsteuergesetzt einzusehen online?

RE: etwas Licht

DerMO am 17.05.2013 11:18:48 | Region: manchmal hier, manchmal dort
Na dann mal flott die Uhr vordrehen und ein Forumtreffen organisieren :-)

Grüße

RE: etwas Licht

xizang74 am 22.05.2013 14:47:46 | Region: ÖHL
Hallo,

wenn ich den Text lese, verstehe ich, dass ich einen landwirtschaftlichen Betrieb brauche, um ein Abfindungsbrennrecht zu erwerben??

gruss x

RE: etwas Licht

einkochautomat am 07.07.2013 10:11:45 | Region: O.B.
Also wie jetzt, wird es möglich sein, legal Destillen bis 5L zu betreiben, wenn man die Erlaubnis dazu bekommt?

Mit dem Rechtslatein da kenn ich mich nicht so aus, das klingt alles sehr verwirrend.