Die Destillation von Schnaps

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Meine erste Kirschmaische - total überfordert

Andy W. am 21.05.2014 09:48:32 | Region: Rhein Neckar
Hallo zusammen. ich bin Neuling und brauche eure Hilfe. Ich bin im Internet auf ein Rezept zur Gärung von Kirschmaische mittels Turbohefe gestoßen. Dort wird auch ein Rezept mit Zuckerzugabe dargestellt. Nach diesem habe ich dann, nachdem ich mir alle Utensilien gekauft habe meine Kirschmaische angesetzt. Seit gestern abend blubbert es fleißig vor sich hin. Sind so in etwa 25 lieter denk ich mal. Jetzt habe ich in den gesetzlichen Bestimmungen gesehen, das Zuckerzugabe bei Maischen zum Brennen aber verboten ist. Für was ist dann dieses Rezept? Ist es wirklich so, dass Maischen mit Zuckerzugabe nicht gebrannt werden dürfen. Für was ist dann die Maische mit Zuckerbeigabe? Was mach ich jetzt mit meiner schönen Maische? Hoffe auf viele hilfreiche Antworten.

RE: Meine erste Kirschmaische - total überfordert

Thomas am 21.05.2014 11:59:30 | Region: NRW
Hi Andy,

in einer Abfindungsbrennerei darf kein Zucker dazugegeben werden. Was Du bei Dir Zuhause machst, ist dann Dein Bier ... (oder Schnaps).

RE: Meine erste Kirschmaische - total überfordert

Der Knut am 21.05.2014 13:34:59 | Region: irgendwoanders
Tja...

Soweit mir bekannt, dürfen offizielle Brennereien, die ihre Erzeugnisse nachher verkaufen, keinerlei Zusatzstoffe in die Maische geben (Zucker, Nährsalze, etc).

*Achtung, aber hier nur noch Halbwissen meinerseits*
Besitzt du ein Brennrecht, solltest du die Maische problemlos brennen dürfen, falls du das Ergebnis nicht kommerziell verwertest. Keine Gewähr hierfür, kenne mich da in der Gesetzeslage nicht wirklich gut aus.

Ob Abfindungsbrenner sowas brennen dürfen, ist mir leider nicht bekannt.

In Deutschland ist der Besitz von Destillen ohne Brennrecht nur bis 0,5 Liter erlaubt. Mit so einer kannst du zwar selber brennen, aber du kannst dir vorstellen, wie viele Jahre du dafür brauchst. Lohnt sich also nicht.


Das Rezept wäre demnach für Leute die privat brennen. Außerdem ist die Gesetzeslage in anderen Ländern wieder ganz anders als in Deutschland, weshalb solche Rezepte durchaus Sinn machen.

P.S. Ich empfehle dir das Buch vom Doc, das du auf dieser Seite hier bestellen kannst. Dort geht es praktisch nur um Maischen, bei denen mit Zucker der Alkoholgehalt erhöht wird. Auch auf die Gesetzeslage wird dort eingegangen.

RE: Meine erste Kirschmaische - total überfordert

Andy W am 21.05.2014 15:59:07 | Region: Rhein Main
Jemand eine Idee was ich jetzt mit meiner Meische machen kann? Gibt es weiterführende Rezepte die dann vielleicht mit Korn oder sowas angereichert werden? Selbst Brennen kann, will und darf ich nicht...

RE: Meine erste Kirschmaische - total überfordert

baerbeli am 22.05.2014 09:51:19 | Region: Mosel
Lieber Andy,

ich kann ja noch verstehen, dass du nicht brennen kannst.Aber wenn du es auch nicht willst, warum wendest du dich an dieses Forum? Und wenn du es auch nicht darfst - ehrlich: Was willst du uns denn damit sagen? Verbietet es die Mami??
Was die rechtlichen Vorschriften betrifft: Wir achten und ehren die Gesetze der BRD und des Staates Österreich, legen aber manche Bestimmungen flexibel aus. Und wir stellen uns nicht die Frage, ob man Maische brennen darf.
Ich möchte mich nicht über dich lustig machen, obwohl ich mich arg zurückhalten muß. Daher folgendes:
Du bist dabei, einen Obstwein zu produzieren. Das darfst du, wenn du ihn nicht in den Handel bringst, also selbst trinkst.
Nach ca 10 Tagen der Gärung nimmst du einen Schlauch und ziehst die Flüssigkeit ab. Dann presst du die Früchte aus (in einem Tuch) und fügst das Ergebnis hinzu.Die ausgepressten Früchte kannst du wegwerfen oder mit Einmachzucker zu einer Marmelade verarbeiten, die alkoholhaltig sein wird und als Zugabe für Soßen genommen werden kann. Das Ganze kommt wieder in das Gärgefäß. Es wird weiter blubbern. Irgendwann hört es auf und die Hefe lagert sich unten ab. Nun wieder einen Schlauch nehmen und die Flüssigkeit so abziehen, dass die Hefe im Gefäß verbleibt. Das Ergebnis ist ein Kirschwein, den du jetzt einfach so trinken kannst. Man müßte den Wein vor dem Genuß eigentlich noch filtern und schwefeln, daher nach der Abfüllung in Flaschen diese nur aufrecht lagern, den Korken nur mir der Hand hineinstecken, da es nachgären kann. Das macht aber nichts! Wenn ein Korken aus der Flasche fliegt, den Inhalt einfach trinken.
Aber man kann auch den Wein vorher mit Alkohol aufspritten, am besten mit Wodka.Dann gärt nichts mehr.
Wenn du 15 l Wein hast, müsstest du 4 bis 5 Flaschen Vodka hinzutun, um ungefähr ein 20%tiges Gemisch zu bekommen. Das kannst du jetzt nach Belieben noch mit Zucker süßer machen, wenn du willst. Es wird nicht mehr gären, die Resthefen sterben ab.
Was du dann trinkst, ist ein mehr oder weniger süßer Kirschlikör - je nach Zuckerzugabe. Ohne Zucker ein Aperitif oder so ähnlich.
Korrekt macht man das ganze noch anders, aber es wird auch so klappen, wie ich es beschrieben habe.
Na denn Prost.

der hans vom kirschlikörliebenden baerbeli

RE: Meine erste Kirschmaische - total überfordert

Andy w am 23.05.2014 09:28:51 | Region: Hessen
Hallo baerbli,

danke für die konstruktive Rückmeldung :) Damit weiß ich zumindest was ich Alternativ mit meiner Maische anfangen könnte. Zu deinen ersten Aussagen: Ich bin absoluter Neuling in dem Gebiet und um jede Hilfe dankbar. Das Internet ist voll von Dingen, aber leider auch von ettlichen unterschiedlichen Aussagen und Meinungen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich nicht selbst brennen darf. Das "wollen" bezieht sich nicht auf die Erlaubnis meiner "Mami" ;) sondern eher darauf, das ich davon ausgegangen bin, mich damit strafbar zu machen. Weiterhin denke ich das dazu doch einige Anschaffungen nötig sind, die sich vermutlich im zusammenhang mit meiner geringen Maischeausbäute eher weniger lohnen würden. Wenn du mir natürlich sagst das es doch Möglichkeiten gibt, da es die Gesetze durchaus zulassen, wäre ich dir hier um konkreter Infos sehr dankbar :)

RE: Meine erste Kirschmaische - total überfordert

baerbeli am 23.05.2014 11:27:01 | Region: Mosel
Hallo Andy,

legale Möglichkeiten, privat Alkohol zu brennen, gibt es nicht. Die immer wieder genannten, angeblich nicht mit Strafe bedrohten Minidestillen mit 0,5 l Fassungsvermögen, sind nichts anderes als Kinderkram und lohnen sich nicht.
Lagal darf man Wein zum Selbstverbrauch machen, auch in größeren Mengen. Als "Landwein" darf man ihn auch unter bestimmten Voraussetzungen verkaufen.
Wie das geht, habe ich in Grundzügen beschrieben.
Außerdem darf man versteuerten - also gekauften - Alkohol weiterverwerten, vermischen mit allem, was man will.
95%igen Alkohol habe ich bei Rewe gesehen bei den polnischen Schnäpsen. Damit läßt sich viel anfangen.
Also wenn du Wein machen willst, google "Wein selber machen" und du erhältst alle Infos.
In diesem Forum allerdings wird Schnaps gebrannt - und bei der Erörterung gesetztlicher Vorstellungen sind wir fortschrittlicher als der Staat. Sozusagen visionär und zukunftsprägend.
In diesem Sinne

der hans vom verzolltem baerbeli

RE: Meine erste Kirschmaische - total überfordert

Andy W am 23.05.2014 14:24:18 | Region: Hessen
ok, danke...ich denke ich habe den Hinweis jetzt korrekt interpretiert :)

RE: Meine erste Kirschmaische - total überfordert

der wo am 24.05.2014 12:18:23 | Region: da wer
"Sozusagen visionär und zukunftsprägend."

Lieber baerbeli,

ich freue mich auch schon auf die Destillarchie (also die Herrschaft der Schnapsbrenner).
Mit dir als unseren Chefideologen und großen Vorsitzenden.
Die Welt wird brennen!

Gruß, der wo

RE: Meine erste Kirschmaische - total überfordert

Hydroxyethan am 25.05.2014 02:20:57 | Region: Europa
Ich sei - gewährt mir die Bitte - in Eurem Bunde der Dritte!