Die Destillation von Schnaps

Möchten Sie mit anderen Ihre Erfahrungen zur Destillation von Schnaps austauschen? In diesem Forum dreht sich alles um das Schnapsbrennen als Hobby. Bitte beachten Sie unsere Forenregeln (siehe Hilfreiche Tipps zur Benützung).

Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

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  • Die drei Themenbereiche Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate destillieren und Essigherstellung sind aufgeteilt auf drei verschiedene homepages. Jede homepage enthält die beiden Foren "Rezepte" - für alle Themen über Früchte und Rezepturen - und "Diskussion", für alle anderen Themen in Bezug auf Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate oder Essigherstellung. Sollten sich versehentlich Beiträge im falschen Forum befinden, verschieben wir sie ins richtige Forum. Diese Beiträge wurden also nicht gelöscht, nur verschoben.
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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Nachfrage zur rechtlichen Situation in Deutschland

Der Zweifler am 17.06.2004 19:36:21 | Region: Bierland
Hi!
Ich habe im Forum die Beiträge zur rechlichen Situation in Deutschland aufmerksam gelesen.
Hier wurde die Aussage gemacht das Brandweinmonopolgesetz erlaube Brennberäte mit einer Kesselgrösse von 0,5 Liter.
Ich hab das Brandweinmonopolgesetz durchsucht und keinen entspechenden Hinweis gefunden.
Im der Brennereiverordnung (Auch son prima Gesetz unter www.zoll-d-de) fand sich folgendes:
5. Brennvorrichtungen zur Untersuchung von Proben
§ 145
Zur Untersuchung von Proben können Brennvorrichtungen ohne amtlichen Verschluss unter
folgenden Bedingungen benutzt werden:
- a) Der Raumgehalt des Kochkolbens muss so bemessen sein, dass dann auf einmal höchstens ein
halbes Liter der zu untersuchenden Flüssigkeit entgeistet werden kann. Im Falle des
Bedürfnisses kann das Hauptzollamt Brennvorrichtungen zulassen, in denen auf einmal bis zu
einem Liter Flüssigkeit entgeistet werden kann.
- b) Enthält das Abtriebserzeugnis Weingeist, so ist es zu vernichten oder der Flüssigkeit, der die
Probe entnommen war, wieder zuzusetzen.

Ich schliesse daraus mit Brennen legal in Deutschland nix ist ohne Brennrecht. Denn ich will das Zeug ja anschließend nicht wieder wegkippen.
Bitte macht mich schlau!!!

RE: Nachfrage zur rechtlichen Situation in Deutschland

Elixier am 19.06.2004 16:33:49 | Region: D
Hallo,
das ganze Thema ist etwas heikel und man muss sich schon mit der Gesetzgebung befassen. Im §145 des BranntwMonG habe ich Ihre Angabe nicht gefunden?? Die Anmeldepflicht von Brenngeräten >0,5 L finden Sie im §229 der Brennereiordnung. Holen Sie sich auch das Merkblatt für Stoffbesitzer aus der Seite zoll.de. Eine Genehmigung zur Herstellung von Geistbränden erteilt Ihnen Ihr HZA, ein Brennrecht zur Herstellung von Branntwein/Alkohol muss gekauft werden. M. W. werden diese Rechte nicht mehr vergeben.
Hoffentlich konnte ich helfen.
Freundliche Grüße
Elixier

RE: Nachfrage zur rechtlichen Situation in Deutschland

andre am 20.09.2004 22:31:17 | Region: nds
Hallo,

hatte schonmal ein ähnliches problem. einfach eine mail zum zoll schicken, die helfen lieber, als man meint

RE: Nachfrage zur rechtlichen Situation in Deutschland

Jurisprudenz am 23.09.2004 17:19:07 | Region: RP
Was für Strafen stehen denn aufs Schwarzbrennen? Das es verboten ist, scheint klar zu sein, allerdings kamen mir bisher keine Berichte über Strafmaß zu Ohren.

Weiß da jemand mehr?

RE: Nachfrage zur rechtlichen Situation in Deutschland

Klemptner am 23.09.2004 17:52:46 | Region: Hinterland
Hallo

Die Bestrafung erfolgt öffentlich, auf dem Gelände der zuständigen OFD.
Selbige wird ausgeführt mit dem sog. "Zoll"-Stock.

Mir ist aber zu Ohren gekommen ,daß sich einige gemeldet haben die gar keine Schwarzbrenner
sind;-)

RE: Nachfrage zur rechtlichen Situation in Deutschland

Zöllner am 02.07.2005 20:18:33 | Region: Süddeutschland
Hallo!

Mit Interesse verfolge ich so manche Beiträge hier im Forum... Vor allem weil ich beim Zoll bin ;-)

Also, hier die möglichen Kosequenzen bei der Anschaffung einer z.B. Pott - Destille (ebay...):

Verdacht der Ordnungswidrigkeit:
Verstoss gegen die Anzeigepflicht: § 45 Abs. 1 BranntwMonG i.V.m. § 229 Abs. 1 BO - m.E. dürfte die Strafe bei ca. 100,- Euro liegen (wenn kein Branntwein hergestellt worden ist)

Verdacht auf Steuerhinterziehung (§ 370 AO):
Wurde mit einem "illegal" angeschafften Brenngerät bereits Branntwein hergestellt und man ist bspw. Stoffbesitzer, so macht man sich dem Tatbestand der Steuerhinterziehung schuldig, da davon auszugehen ist, dass Wissen und Wollen gegeben ist (Vorsatz).

Übrigens: Es ist sehr leicht festzustellen, ob man Branntwein mit diesem Gerät hergestellt hat!

Ach noch etwas: Wer ein solches Gerät anschaffen möchte, der sollte ziemlich vorsichtig sein, bzw. nicht in Deutschland wohnen. Alle Onlineportale (ebay) bzw. Verkäufer müssen die Käuferdaten heraus geben...
Was die Folge daraus ist, kann bestimmt der eine oder andere (den ich bspw. letzte Woche "besucht" habe) erzählen...

Also: Es lohnt sich keinesfalls ein Brenngerät anzuschaffen, da die Zollbehörde unterstellen kann, dass ununterbrochen Branntwein mit diesem Brenngerät hergestellt worden ist (Urteil des BFH) - ziemlich schnell geht es hier um viel Geld: Strafe allein: mind. 1000,- Euro - Steuerschaden von bspw. 5000,- Euro kommt noch hinzu).

Also, viel Spaß beim "Schwarzbrennen"

Ich freue mich schon, dass ich den nächsten besuchen kann!

Viele Grüße,

Zöllner

RE: Nachfrage zur rechtlichen Situation in Deutschland

fee verte am 05.07.2005 08:16:05 | Region: Bayern
Wie gut, dass wir nicht schwarzbrennen und den bei Ebay angebotenen Destillen misstrauen.

RE: Nachfrage zur rechtlichen Situation in Deutschland

keinZöllner am 07.07.2005 14:57:54 | Region: Ostdeutschland
Stehen Sie dann auch mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Haustür?

Diesen süffisanten Unterton finde ich übrigens nicht angebracht, wo liegt denn der Sinn Ihrer Tätigkeit?
KLEINSTbrenner mit ihren 5l-Destillen wie Schwerverbrecher verknacken, nur damit die 100 Mio zusammenkommen, mit denen pro Jahr das unsinnige BFB aus dem Staatshaushalt durchgefüttert werden muss?

Das Branntweinmonopolgesetz ist doch seit Jahren ad absurdum geführt, wieso wird dieser SteuerVERSCHWENDUNG kein Einhalt geboten?

Aber nein, lieber verurteilt man 5l-Destillen-Besitzer wegen STEUERHINTERZIEHUNG.

Sorry, aber irgendwo sind doch die Relationen aus dem Gleichgewicht geraten...

Desweiteren ist Ihre Argumentation teilweise nicht stichhaltig. Illegal erworben sind diese Geräte im Normalfall nämlich keineswegs.

Ber vielleicht können Sie mir ja folgende Frage beantworten:
Wie stehen die Chancen, eine Befreiung von der Meldepflicht zu erhalten, wenn mane ine 5l-Destille anschafft um Angesetzten zu destillieren?
Also keine Steuerhinterziehung, gleiche Steuerklasse.

RE: Nachfrage zur rechtlichen Situation in Deutschland

Fabian am 20.12.2005 11:20:30 | Region: NRW Krefeld
Hi Leute ich bin Chemiker
und zwar ohne Brennrecht würde ich das nicht machen doch für den Hergestellten Schnaps gib es eine verordnung wo der Staat das entsprechende Geld für bekommt.

Ich war beim Zoll und die sagten mir das das ohne Brennrecht nicht geht die Steuer für den Hergestellten ab 90% beträgt ungefähr 13 Euro pro Liter

RE: Nachfrage zur rechtlichen Situation in Deutschland

Schwarzbrenner am 05.08.2010 20:20:28 | Region: OWL
Also,
die Aussagen vom Zöllner find ich gut. Es ist verboten, und wenn es rauskommt, erfolgt eine Bestrafung. Unabhängig von Steuerverschwendung etc.

Allerdings muss man das auch locker sehen. Denn die Sache mir der Durchsuchung halte ich auch für korrekt.
Auffliegen kann man immer: Nette Nachbarn, informationen zur Person in Foren usw.

Aber alles auch locker sehen. 20l Schwarzbrand im Jahr über vielleicht 5 Jahre, was wollen die denn da? Also bleibe ich locker, und wenn das SEK mit Blaulicht kommt, zahl ich 100 Euro extra!