Die Destillation von Schnaps

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Verwendung von Diammoniumphosphat verboten?

Walter L. am 05.09.2017 15:33:49 | Region: Baden
Hallo,
ich habe in der Beschreibung von Erbslöh Vitamon Combi, was ich gerne als Hefenährsalz zur Vergärung von meinen Fruchtweinen verwende, folgendes gelesen:
"Die Verwendung von Diammoniumphosphat ist in
der Abfindungsbrennerei gesetzlich verboten. "
Was bedeutet dies nun für mich, wenn ich einen dieser Fruchtweine nun in einer Abfindungsbrennerei brennen lassen möchte?
Darf ich das dann nicht mehr? Und wenn ja warum ist das so? Was ist an der Zugabe von Nährsalz so schlimm? Ich gebe ja keinen Zucker hinzu.
Wo steht das genau, damit ich es selbst noch einmal nachlesen kann?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Walter

RE: Verwendung von Diammoniumphosphat verboten?

baerbeli am 07.09.2017 09:20:47 | Region: Mosel
Lieber Walter,
das interessiert hier niemanden, weil wir selbst brennen. Ruf doch einfach jemanden an, der eine Abfindungsbrennerei hat.
Oder ruf die Firma an, die das Zeug herstellt. Arauner kannst du auch anrufen, die beraten dich bestimmt.
der hans vom sulfatfesten baerbeli

RE: Verwendung von Diammoniumphosphat verboten?

der wo am 07.09.2017 11:37:13 | Region: da wer
Es ist halt ausbeutesteigernd und damit Steuerhinterziehung...
Im alten Gesetz steht es in der Brennereiordnung § 155: "Hefenährpräparate dürfen nicht verwendet werden"
Wo und ob das überhaupt im neuen Alkoholsteuergesetz (ab 2018) steht, weiß ich allerdings nicht.
Ich würde mal beim Zoll nachfragen, ob das neue Gesetz die Verwendung von Hefenährsalz nun erlaubt. Vielleicht weiß auch der Abfindungsbrenner was.