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Eintrag Nr. 228 von 3694:
Hi, Kennt jemand eigentlich die Rechtslage für Hobbybrenner in Deutschland, die nicht in einem Bezirk mit Abfindungsbrennereien wohnen? Kleinanlagen werden hier ja frei verkauft. Kann man auch größere Anlagen betereiben / anmelden? Wie sind hier die Grenzen? Vielen Dank und Gruß - Ulf
Brennman, Deutschland
03.Jan.2002 11:38:56
In Deutschland ist seit neustem das Brennen mit einer Brennanlage, die ein Kesselvolumen von 0,5 Liter hat, anmeldefrei (für andere EU-Länder gelten andere Kesselgrößen). Mit dieser können Sie gesetzestreu arbeiten. Für größere Anlagen gilt: wenn man kein Brennrecht hat (dieses ist beim zuständigen Zollamt zu beantragen), so darf man auch nicht Abfindungsbrennen. Es bleibt nur die Möglichkeit, die Maische zu einem Brenner zu bringen.
Ausnahme: mit einer Verschlußbrennerei darf jeder angemeldet brennen, allerdings sind diese Geräte so teuer, daß sich nur eine Firma dies leisten kann...
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