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Eintrag Nr. 60 von 3694:
Hallo Hr. Dr. Schmickl,
ich habe mir in Österreich eine 10 Ltr. -Brennanlage gekauft. Der Kauf wurde auch beim Österreichischen Zollamt gemeldet. Nun meine Frage: Muss ich den Erwerb der Anlage beim Deutschen Hauptzollamt erneut anmelden oder wird der Kauf von den Österreichischen Behörden den Deutschen Hauptzollamt gemeldet?
Thomas, Deutschland
02.Dez.2000 14:15:37
Sie müssen die Anlage beim Deutschen Zollamt unabhängig davon selbst anmelden.
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