Legal Zuckermaische brennen?!
Wie ich gelesen habe ist es in Deutschland legal zu brennen, wenn die blase nicht größer ist als 0,5 Liter und je Brennvorgang nicht mehr als 0,05 Liter reiner Alkohol erzeugt wird.
Beim Destillieren von Zuckermaische zu geschmacklosem Alkohol wäre es relativ einfach, da kein Vorlauf zu erwarten ist, den Brennvorgang zu automatisieren.
Die Blase wird über ein Magnetventil mit einer bestimmten Menge Zuckermaische befüllt, dann bis 91°C destilliert. Ein zweites Magnetventil entleert dann die Blase bis auf einen kleinen Rest, damit beim Wechsel nichts anbrennt. Da Zuckermaische preiswert ist wird der Nachlauf nicht gebrannt. Jetzt beginnt der Ablauf von vorn, bis der Vorrat an Maische verbraucht ist. Mit den entsprechenden Sicherheitseinrichtungen könnte die Destille theoretisch, wie z.B. eine Waschmaschine, unbeaufsichtigt arbeiten.
Ich würde gern wissen ob diese Art zu destillieren legal ist oder besteht hier etwa eine Gesetzeslücke?
mfG
Beim Destillieren von Zuckermaische zu geschmacklosem Alkohol wäre es relativ einfach, da kein Vorlauf zu erwarten ist, den Brennvorgang zu automatisieren.
Die Blase wird über ein Magnetventil mit einer bestimmten Menge Zuckermaische befüllt, dann bis 91°C destilliert. Ein zweites Magnetventil entleert dann die Blase bis auf einen kleinen Rest, damit beim Wechsel nichts anbrennt. Da Zuckermaische preiswert ist wird der Nachlauf nicht gebrannt. Jetzt beginnt der Ablauf von vorn, bis der Vorrat an Maische verbraucht ist. Mit den entsprechenden Sicherheitseinrichtungen könnte die Destille theoretisch, wie z.B. eine Waschmaschine, unbeaufsichtigt arbeiten.
Ich würde gern wissen ob diese Art zu destillieren legal ist oder besteht hier etwa eine Gesetzeslücke?
mfG